Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 168

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ten, sie wissen nicht, ob sie nach Hause gehen können, ob sie nicht zu Überstunden herangezogen oder nicht vielleicht auch verletzt werden, also ihren Dienst nicht so beenden, wie geplant, und zu ihren Familien fahren können.

Immer wieder gibt es auch Vorfälle, bei denen Polizistinnen und Polizisten versterben oder schwer verletzt werden. Ich möchte ganz besonders erwähnen, dass man auf der einen Seite den Polizistinnen und Polizisten Maßnahmen gibt – Zwangsbefugnisse –, um ihnen das notwendige Rüstzeug mitzugeben, und auf der anderen Seite, dass bei festgestellten Verfehlungen, zum Beispiel bei Vorwürfen, der Besuch von Kursen oder anderes nicht möglich ist, auch keine Definitivstellung, was gerade bei den Beamten sehr wichtig ist, um zum Beispiel die Unkündbarkeit zu bekommen, der Verlust des Amtes ist auch damit verbunden; das haben wir sogar von einem Jahr auf sechs Monate reduziert.

Sogar Pensionsansprüche können bei Übergriffen aberkannt beziehungsweise auch hintangehalten werden. Das ist nicht in jeder Berufsgruppe so festgelegt wie eben bei den Polizisten. Diese Maßnahmen, die zutreffen können, gibt es genauso bei einer falschen Zeugenaussage.

Deswegen ersuche ich hier, dass es keine Vorverurteilungen gibt, sondern dass jedem die Chance gegeben werden soll, unterstützt zu werden, bis die Gerichte eine Ent­scheidung getroffen haben.

Ich bin überzeugt davon, dass man – vor allem in Wien – mehr Personal benötigt. Das ist wichtig, um die anfallenden Aufgaben erfüllen zu können. Es gibt genug Leute, die sich melden. Derzeit wird bei den Aufnahmetests nur der obere Teil von denjenigen, die diesen Test geschafft haben, aufgenommen. Man sollte überlegen, ob man nicht einen größeren Teil aufnimmt.

Zum Schluss, Herr Kollege Pilz, stimme ich Ihnen zu, dass der Vorfall von der Tank­stelle ein Versäumnis der Staatsanwaltschaft ist. Das stimmt, denn die Staatsanwalt­schaft wird – das ist auch so geregelt – innerhalb von 24 Stunden bei vorgeworfenen Missständen verständigt. Die Staatsanwaltschaft hätte auch die Videoaufnahme be­schlag­nahmen müssen, um eine objektive Aufklärung durchzuführen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Privatpersonen eine Videoaufnahme organisieren, damit Ermitt­lun­gen durchgeführt werden.

Ich glaube, es ist nicht in unserem Interesse, dass irgendjemand Daten längerfristig sammelt und dann an Privatpersonen übergibt. Das ist die Aufgabe der Staats­anwaltschaft und das hat sie auch umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


16.59.33

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen und auch auf der Galerie! Österreich ist ein Staat, in dem die Menschenrechte sehr hochgehalten und geachtet werden. Die Achtung der Menschenrechte bedeutet unter anderem auch, dass niemand einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen werden darf.

Einige Vorfälle, bei welchen der Verdacht im Raum steht, dass solche Menschen­rechtsverletzungen im Zuge der Polizeiarbeit passiert sind, werden mit der jetzt zur Diskussion stehenden Dringlichen Anfrage der Grünen thematisiert.

 


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