Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 178

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habe, ja Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen wäre. Das stimmt so nicht, denn die Staatsanwaltschaft bedient sich selbstverständlich der Polizei! Das heißt, die Polizei hätte an der Tankstelle ermitteln, diese Videos sicherstellen und der Staatsanwalt­schaft bringen müssen. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Bitte, was soll ein Staatsanwalt machen, wenn er die Infos nicht von der Polizei bekommt? Der steht auf verlorenem Posten! Das möchte ich hier klar sagen, denn das kann ich nicht so im Raum stehen lassen.

Ich möchte noch betonen, was auch mein Kollege gesagt hat, denn es geht uns ja um die prinzipielle Frage: Wie wird systematisch mit diesen Vorwürfen umgegangen? Und da möchte ich nur einen kleinen weiteren Aspekt anmerken. Ich habe aus einem Amtsvermerk zitiert, und genauso ein Amtsvermerk ist ja schon Teil des Problems, denn bei einem Amtsvermerk gibt es keine förmliche Vernehmung, bei der dann auch die Beamtinnen und Beamten unter Wahrheitspflicht aussagen müssen. Das ist ja genau der Zweck des Amtsvermerks, dass er nicht förmlich ist, dass die Vernehmung nicht unter Wahrheitspflicht erfolgt, und diese förmliche Vernehmung geschieht ja dann oft erst Wochen später.

Ich möchte das noch einmal sagen: Es geht uns nicht darum, hier generell eine Verunglimpfung oder irgendetwas in den Raum zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Es ist simpel, es geht einfach nur darum, zu sagen: Wir brauchen bei solchen Fällen einen ordentlichen, formalen Weg der Aufklärung – gerade im Interesse der Exekutivbeamtinnen und –beamten. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

17.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. Persönliche Restredezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


17.33.14

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Pilz! Nett, dass Sie mich heute gelobt haben! Ich befürchte, es war heute Lob von der falschen Seite, meine Damen und Herren. Denn, Herr Kollege Pilz: Man kann diese Debatte dann führen, wenn man sie differenziert führt. So, wie die Grünen diese Debatte heute geführt haben, kann man sie nicht führen. Das möchte ich Ihnen sehr klar sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Team Stronach. – Zwischenruf der Abg. Moser.)

Mit Generalverurteilungen, mit Pauschalverdächtigungen, mit der Aushebelung rechtstaatlicher Prinzipien geht das nicht, Herr Dr. Pilz! Wenn es Vorfälle gibt, die nicht in Ordnung sind – das hat die Frau Bundesministerin mehr als klar gesagt und präzise beantwortet –, kommt es zu Anzeigen. Dann ist die Justiz zuständig. Dann ermitteln die Staatsanwälte, die entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Wird Anklage erhoben, entscheiden Gerichte, ob eine Schuld vorliegt oder nicht.

Nehmen Sie den Rechtsstaat zur Kenntnis, Herr Dr. Pilz! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Team Stronach.)

17.34


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


17.34.39

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Ich schicke meinen Ausführungen eines voraus, nämlich ein klares Bekenntnis, aufklärungsbedürftige Fälle eines dienstlichen polizeilichen Ein­schrei­tens auf den Punkt zu bringen und diesen nachzugehen. Dies geschieht insbesondere auch im Sinne der Exekutivbeamten, die es sich verdienen, hier klipp


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