Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 101

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5. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (489 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen (496 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


12.39.34

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und herunten im Saal! Lieber Minister Kurz! Ich werde mich heute mit dem International Centre for Immigration Policy Development (Abg. Glawischnig-Piesczek: Migration!), nein: Migration Policy Development befassen. Ich glaube, das ist ein guter Anschluss an das, was vor allem Ihre Klub- und Parteikollegen zum vorherigen Tagesordnungspunkt Bundesfinanzrahmengesetz gesagt haben – hinsichtlich der Effizienz, der Notwendigkeit diese Ausgaben kritisch zu hinterfragen, auch hinsichtlich Steuergerechtigkeit und Transparenz.

Zuerst einmal zum Centre: Das gibt es – für diejenigen, die es nicht wissen – seit 1993, und es war ursprünglich eine schweizerisch-österreichische Initiative, die natürlich mehrere Nachahmer beziehungsweise beitretende Länder gefunden hat. Mittlerweile sind 15 Länder dabei, im Wesentlichen EU-Länder aus dem Osten und drei oder vier Nicht-EU-Länder vom Westbalkan: Mazedonien, Bosnien und Serbien; das ist es, glaube ich.

Das Interessante an diesem Centre ist, dass man eines feststellen kann: Man kann nicht sagen, ob es weniger oder mehr gemacht hat als das König-Abdullah-Zentrum. Ich habe versucht, mir die Internetveröffentlichungen zu diesem Centre bezüglich des Inputs und Outputs ein bisschen durchzusehen – das Ergebnis ist null. Das teilt sich dieses Centre vielleicht auch mit EU-Agenturen wie der in Österreich sitzenden Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Es will ja von seiner Aufgaben­stellung und Verfassung her nichts anderes tun, als Papiere machen, untersuchen, kontakten, beraten, Tipps geben und Studien erstellen. Dies hat es auch getan. Das Budget steigt natürlich schnell: Im Jahr 2000 waren es ungefähr 12 Millionen €, jetzt sind es knapp 20 Millionen € in fünf Jahren, was eine ganz schöne Steigerung ist.

Das Interessante ist, dass es sich um eine internationale Organisation nach dem Wie­ner Abkommen handelt. Das heißt, die Leute, die da drinnen sitzen – im wesentlichen EU-Staatsbürger –, zahlen keine Steuern, auch keine Mehrwertsteuer und selbstver­ständlich keine Versicherungsbeiträge. Das Centre ist so wie auch das König-Abdullah-Zentrum von unseren Verwaltungsvorschriften befreit; es müsste sich nicht einmal an den Denkmalschutz halten. Das sind Dinge, die eigentlich nicht mit dem vereinbar sind, was wir hier von Steuergerechtigkeit hören und was wir von Transparenz und Effizienz halten. (Beifall bei der FPÖ.)

In dieser Vorlage, diesem Vertrag, geht es darum, ihnen ein Steuersystem zu geneh­migen, das sie schon vor Jahren – vor weit über 15 Jahren – intern eingeführt haben. Das heißt, die Mitarbeiter zahlen einen pauschalen Abgabesatz von 25 Prozent. Das ist ja nicht schlecht, nach der geplanten Steuerreform ist das unser Eingangs­steuer­satz. Diese 25 Prozent kommen aber nicht etwa dem Land, dessen Infrastruktur die Mitarbeiter in Anspruch nehmen, zugute, nämlich Österreich, sondern sie werden


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