Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 123

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10 Millionen Einwohner, nur ein Drittel der Fläche Österreichs, eines der am dichtesten besiedelten Länder in Afrika, ein Land mit einem Präsidialsystem, wo der Präsident gleichzeitig auch Regierungschef ist. Leider ist in diesem Land Korruption verbreitet, und das Vertrauen in die Behörden ist nicht unbedingt in hohem Maße gegeben.

Nun gibt es ein Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, nämlich das Haager Übereinkommen. Dieses Übereinkommen ist auch sinnvoll, aber es sollte in unserem Interesse sein, dass dieses Übereinkommen nur für Staaten gilt, in denen auch eine Rechtsstaatlichkeit vorhanden ist, auf die Verlass ist. Diese Sicherheit sehen wir im Fall der Republik Burundi als nicht gegeben. Daher erheben wir Einspruch gegen den Beitritt der Republik Burundi zu diesem Abkommen. Die Folge ist, dass dann Dokumente, die die Republik Burundi ausstellt, bei uns nicht automatisch akzeptiert werden, sondern einzeln überprüft werden können.

Die Bundesregierung hat sich dagegen ausgesprochen, und wir sollten und wir werden hier im Parlament diesen Einspruch auch entsprechend genehmigen. Es geht um die Sicherheit und den Rechtsschutz für die Österreicherinnen und Österreicher. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


13.40.30

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen für uns Freiheitliche sagen, dass wir diese Anträge, die Sie im Rahmen dieser Debatte eingebracht haben, ablehnen werden. Wir sehen die Politik in Bezug auf dieses Flüchtlingsdrama und diese Flüchtlingstragödien im Mittelmeer, wie sie vonseiten der Europäischen Union gemacht wird, und wie Sie auch von Ihnen jetzt vorgeschlagen wird, für auf dem vollkommen falschen Wege. Das Argument, dass mit dieser Rettung auch das Geschäft der Schlepper erledigt wird, trifft natürlich zu; die Rettung vor den Küsten Europas ist im Konzept dieser ganzen Schlepperbanden ein wichtiger Aspekt, um die Leute auf ihre Boote zu locken. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben deshalb sicherzustellen, dass dieser Flüchtlingsstrom gar nicht erst in Gang kommt. Das heißt, wir haben Maßnahmen zu setzen, auch vonseiten der Europäischen Union, Herr Bundesminister, mit denen an den Küsten Nordafrikas verhindert wird, dass Menschen mit diesen Booten in ihr Unglück fahren. Deshalb sind da zum einen Maßnahmen zu setzen und zu beurteilen, die eine Blockade an der nordafrikanischen Küste sicherstellen; zum anderen müssen Menschen, die illegal europäischen Boden betreten, selbstverständlich in ihre Heimatländer zurückgebracht werden. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl. – Abg. Glawischnig-Piesczek: Zwischenfrage: Wie kommt man legal nach Europa?)

Meine Damen und Herren, einen anderen Weg sehen wir nicht, um diese Tragödie zu verhindern. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man Menschen, die in Seenot ge­raten sind, rettet (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wie kommt man legal nach Europa?), und das wird vonseiten der Marineelemente der Mittelmeeranrainerstaaten der Euro­päischen Union selbstverständlich gewährleistet. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wie kommt man legal nach Europa?)

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Menschen, die in Not geraten sind, gerettet werden. Es muss aber auch eine Selbstverständlichkeit sein, eine Politik dahin gehend zu betreiben, dass Menschen gar nicht erst in diese Not kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.42

 


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