Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 145

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Billigstbieterprinzip, wie schon meine Vorredner gesagt haben, hin zum Bestbieter­prinzip. – Erster Punkt. (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite Punkt betrifft den öffentlichen Personennahverkehr. Da ist es nicht gelungen, eine wirklich fundamentale Strukturreform zu machen und dem öffentlichen Personennahverkehr jene Attraktivität und Rechtssicherheit zu geben, die er einfach braucht.

Jetzt komme ich aber zu dem Punkt, der mir besonders wichtig ist. Meine Damen und Herren, es gibt ein Versprechen von Kanzler Faymann, und zwar genau in die Rich­tung, in die mein Antrag geht, und es gibt einen Beschluss aus diesem Haus von vor sieben Jahren. Ich darf Ihnen einen kleinen Auszug daraus, was Sie damals mit Mehr­heit beschlossen haben, vorlesen. Das Parlament hat nämlich ein Bundesgesetz verlangt, das „eine Mitfinanzierung () des Bundes für die entsprechend aufwendigen Netzausbauten bei StadtRegionalBahn-Projekten, RegioLiner () sowie bei Straßen­bahn und O-Bus vorsieht“.

Das heißt, Sie haben verlangt, dass der Bund allen – vor allem Landeshauptstädten, jedenfalls den Ballungsräumen – hilft, dass sie ihren öffentlichen Personennahverkehr gut ausbauen können. Das wurde beschlossen, aber nie umgesetzt.

Jetzt habe ich mir gedacht, bringen wir es wieder herein – nächster Anlauf –, und jetzt lehnen Sie es ab. Das ist irgendwie schon witzig. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Das ist eine Retropolitik, von der heute schon öfters die Rede war. Sie fallen also hinter das Niveau von 2008 zurück. Wissen Sie, was der eigentliche Hintergrund ist? – Die entscheidende Frage in Österreich ist, ab wann eine Bahn eine Eisenbahn und ab wann eine Bahn eine Straßenbahn ist.

Ein kleines Beispiel: Sie fahren mit der Badener Bahn nach Wien herein. Sie steigen in Baden draußen ein, dann sitzen Sie in einer Eisenbahn, und sobald Sie die Stadt­grenze von Wien überqueren, sitzen Sie plötzlich in einer (Abg. Pirklhuber: Straßen­bahn!) – genau! – Straßenbahn. Es hat sich zwar nichts verändert, aber plötzlich sind Sie rechtlich in einer Straßenbahn.

Ein anderes Beispiel: Wenn der Herr Minister Töchterle, ein sehr fleißiger Öffi-Nutzer, von Innsbruck ins Stubaital fährt, dann sitzt er in der Straßenbahn, die Stubaitalbahn heißt, und ab der Stadtgrenze Innsbruck sitzt er plötzlich in der Eisenbahn, die Stubaitalbahn heißt. Der entscheidende Unterschied ist, die Eisenbahn wird zu 50 Prozent vom Bund mitfinanziert, die Straßenbahn nicht.

Nur dieser kleine Unterschied macht es aus, dass es einmal 50 Prozent Bundes­zuschuss gibt und das andere Mal nicht. Das führt zum Beispiel dazu, dass die Wiener – ich gönne es ihnen, aber als Bundesländervertreter hätte ich das auch gern – bei ihrer U-Bahn 50 Prozent mitfinanziert bekommen. Das macht aktuell pro Jahr 78 Millionen € aus – ein schöner Batzen Geld.

Kurzum – meine Redezeit ist zu Ende –, was will ich? – Ich will, dass wir für die Ballungszentren dieselben Bedingungen bekommen wie bei den Eisenbahnen, sodass sie ihr öffentliches Verkehrsnetz gut ausbauen können, denn öffentlicher Personen­nahverkehr ist in der Regel elektrisch und extrem leistungsfähig. Genau das brauchen wir. (Beifall bei den Grünen.)

14.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Singer! Ich weiß nicht, wie lange Sie brauchen werden. Wir haben jetzt nur mehr 2 Minuten. Wollen Sie es versuchen? (Abg. Singer – auf dem Weg zum Rednerpult – nickt zustimmend.) – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


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