Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 218

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führungen der Kollegen replizieren, die hier schon über das Kraftfahrliniengesetz und den öffentlichen Verkehr gesprochen haben. Vielleicht fasse ich es noch einmal ganz kurz zusammen, weil ich nur zwei Minuten Redezeit habe.

Wir unterstützen diese EU-Richtlinienanpassung, da damit mehr Rechtssicherheit geschaffen wird, und Rechtssicherheit ist ja ein wichtiger Punkt in der Politik. Die Bürger sollen sich auf die Rechtssicherheit dessen verlassen können, was wir Politiker hier zum Besten geben. Ich werde dann bei einem späteren Tagesordnungspunkt, wo es um einen Antrag von mir betreffend die Benutzung der Busspuren durch einspurige Kraftfahrzeuge, das heißt auch durch Motorräder, geht, noch einmal auf die Frage der Rechtssicherheit zurückkommen. Aber dazu später.

Lassen Sie mich noch kurz auf den Antrag des Kollegen Willi eingehen, der einen Antrag betreffend die ÖPNV-Infrastruktur in Ballungsräumen eingebracht hat. Dieser ist eigentlich von allen Fraktionen, außer den Grünen, im Ausschuss abgelehnt worden, und das hat auch seinen Grund.

Herr Kollege Willi, ich habe es Ihnen schon im Ausschuss gesagt: Sie von den Grünin­nen und Grünen sind ja in verschiedenen Landesregierungen vertreten. Sie hätten die Möglichkeiten, das dort auch umsetzen. Ihre Kameradinnen und Kameraden in den grünen Landesregierungen hätten also die Möglichkeit, das selbst dort umzusetzen, da braucht es nicht den Bundesminister.

Ich bin jetzt sicher nicht verdächtig, dass ich hier einen roten Bundesminister verteidige (Abg. Heinzl: Das könntest du aber einmal machen!), aber da muss ich ihn verteidigen, weil einfach die Sachlage so ist, wie sie ist, und dieser Antrag ins Leere geht.

Deswegen können wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben; den anderen Anträgen werden wir zustimmen. Ich freue mich auf die Abstimmung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Hakel zu Wort. – Bitte.

 


18.27.37

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben im letzten Verkehrsausschuss eine Ausschussfeststellung beschlossen, in der wir das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auffordern, einen Leitfaden für die Berücksichtigung von Sozial- und Qualitätskriterien im Busverkehr auszuarbeiten und besonders den ausschreibenden Stellen, insbesondere den Bun­desländern, Gemeinden und Verkehrsverbünden, in Form eines unverbindlichen Empfeh­lungskatalogs zur Verfügung zu stellen. – Kurz gesagt wollen wir weg vom Billigstbieterprinzip und hin zum Bestbieterprinzip.

Ja, ich unterstütze die Gewerkschaft dabei, diese Werkzeuge, also Sozial- und Qualitätskriterien, klar, konsequent, verpflichtend und ohne Schlupflöcher à la longue auch gesetzlich zu verankern. Die Aufforderung in Form der Ausschussfeststellung, dass solch ein Empfehlungskatalog zur Verfügung gestellt wird, ist auf jeden Fall schon einmal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Und abgesehen davon: Die Bundesländer und Verkehrsbünde können ja bereits auf freiwilliger Ebene Maßnah­men ergreifen, um diese Sozial- und Qualitätskriterien einzufordern. Im Busverkehr wären das zum Beispiel die Ortskenntnisse oder die Befähigung zur Auskunft über Tarife, Verkehrsanschlüsse et cetera. Analog zu den Qualitätskriterien sichern Sozial­kriterien die fairen Beschäftigungsverhältnisse und sorgen dafür, dass hochwertige und gut bezahlte Arbeitsplätze vor allem in den ländlichen Regionen bleiben.

 


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