Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 228

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Die Finanzierung und Bestellung im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr erfolgt, wie wir alle wissen, durch die Gemeinden, Bundesländer und den Bund. Da die meisten Strecken im öffentlichen Verkehr bezuschusst werden müssen, um sie über­haupt attraktiv zu machen, damit sie von den einzelnen Betreibern kostendeckend geführt werden können, bedarf es sogenannter gemeinwirtschaftlicher Leistungen.

Ich versuche, kurz auf die Kernpunkte der Novellen einzugehen. Zum einen werden Begriffsdefinitionen inhaltlich an die europarechtlichen Vorgaben angepasst, zum anderen soll eine Stelle auf Landesebene eingerichtet werden, die sämtliche Aus­gleichs­zahlungen an die Verkehrsdienste in einem Bundesland erfasst. Damit soll ein effizienter Mitteleinsatz unter Vermeidung von Überzahlungen oder Überkompensa­tionen von durch die öffentliche Hand finanzierten Verkehrsdienstleistungen gewähr­leis­tet werden.

Ich finde, es ist sehr zu begrüßen, dass bei den Zahlungsströmen im öffentlichen Verkehr mehr Transparenz geschaffen wird. Durch die Novelle des Kraftfahrlinien­gesetzes wird eine effiziente und rechtssichere Anwendung für die Erteilung von Konzessionen für Kraftfahrliniendienste gewährleistet, damit den Fahrgästen auf rechtssichere Art und Weise ein preiswerter und qualitativ hochwertiger öffentlicher Verkehr zur Verfügung gestellt werden kann. Über die Ausschreibungsregeln haben ja schon meine Vorredner referiert. Insgesamt sollte aber das Ziel sein, dass die zur Verfügung stehenden Ausschreibungsinstrumente so genutzt werden, dass für das Gesamtsystem Fahrgäste, öffentliche Hand und Verkehrsunternehmen größtmöglicher Nutzen entsteht.

Insgesamt kann man, glaube ich, sagen, dass der öffentliche Personennahverkehr eine sehr positive Zwischenbilanz ziehen kann. Rund 265 Millionen Fahrgäste benutzen jedes Jahr die Bahn, 600 Millionen Fahrgäste den Bus-Linienverkehr. Das sind sehr erfreuliche und bemerkenswerte Zahlen. Aus Fahrgastsicht soll der öffentliche Verkehr so einfach wie möglich zu benutzen sein, mit optimaler Abstimmung der einzelnen Verkehrsmittel und Linien, hoher Qualität sowie durchgehendem Informationsangebot und Service. Die dahinter liegende Organisation des Verkehrs ist zwar für die Fahrgäste zweitrangig, aber für uns natürlich sehr wichtig. Vor allem ist wichtig, dass das Steuergeld möglichst gezielt und effizient eingesetzt wird.

Wir stellen mit diesen Novellen hiermit sicher, dass der öffentliche Verkehr in Öster­reich auch weiterhin auf gewohnt hohem Niveau gewährleistet wird. Dadurch ermög­lichen wir nicht nur eine weitere Attraktivierung der Öffis, sondern schaffen auch ein klares Regelwerk, um Ausschreibungen und Konzessionsvergaben möglichst trans­parent abwickeln zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


18.51.24

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Gut, jetzt geht es um das Top-Jugend­ticket. Der Punkt ist, dass das Top-Jugendticket, das eingeführt worden ist, eine super Reform war, es betrifft aber bisher nur Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge und teilweise Leute, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilliges Umweltjahr ableis­ten. Eine große Gruppe von Menschen, die in Ausbildung sind, ist im Top-Jugendticket nicht inkludiert: Das ist die Gruppe der Studierenden. Deshalb finde ich es einfach wichtig, dass das auf die Gruppe der Studierenden ausgeweitet wird, weil nach der Studierenden-Sozialerhebung zum Beispiel gerade Mobilität für Studierende, die am Land wohnen und in die Unistadt pendeln, eine immense finanzielle Belastung dar­stellt. Aus ökologischer Sicht will ich einfach, dass viele junge Leute den öffentlichen Verkehr nutzen und das von Anfang an lernen.

 


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