Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 240

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Ich habe in meinem letzten Redebeitrag darüber gesprochen, dass unser Ansatz wäre, dass aus den Ländern heraus der regionale öffentliche Verkehr finanziert und auch tatsächlich bestellt wird. Wenn man das zusammenführt, wäre wesentlich stärker der Anreiz gegeben, dass einzelne Verbünde oder eben – zum Beispiel zwischen Nieder­österreich und Wien – einzelne Bundesländer stärker kooperieren und sich abstimmen.

Das wäre zentral und wäre durch den Nationalrat zu beschließen. Warum können wir es derzeit nicht? – Der Grund ist banal: Es gibt keine verfügbaren Daten, um die einzelnen Verbünde entsprechend zu vergleichen. Es gibt kein Benchmarking.

Ich kann aktuell nicht sagen, welcher Verbund in welchem Professionalisierungsgrad agiert und wo wir aus den anderen Aktivitäten auch wieder heraus schöpfen und lernen können. Solange wir diese Daten nicht haben, können wir schwer die nächsten Schritte setzen.

Daher ist es höchst an der Zeit – ich habe auch heute einen Antrag eingebracht –, die entsprechenden Daten zu sammeln, danach ein Benchmarking zu machen, von den Besten zu lernen und entsprechende Anreize zu schaffen, damit Bundesländer und Verbünde so kooperieren, dass ein Fahrgast von A nach B fahren kann, ohne dass er wegen einer Grenze einmal aus- und wieder einsteigen muss. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

19.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


19.18.14

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Geht man davon aus, dass es in den letzten Jahren zu einem stetigen Ausbau der Fahrgastrechte im Eisenbahn- und im Flugverkehr gekom­men ist, dann ergibt sich natürlich zwangsläufig die Notwendigkeit, diese Fahr­gast­rechte auch auf andere Bereiche, wie den Bus und die Schifffahrt, auszudehnen.

Bereits im Regierungsprogramm wird festgehalten, dass es zu Verbesserungen der Durchsetzung von Passagierrechten kommen soll und eine verkehrsübergreifende Schlichtungsstelle für Passagierrechte anzustreben ist.

Mit dem heutigen Beschluss wird es daher egal sein, ob Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff, denn: Passagiere können sich künftig bei Verspätungen und anderen Streitig­keiten an eine zentrale Schlichtungsstelle wenden.

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass Fahrgastprobleme oft sehr vielseitig sind. Sie treten während der Fahrt auf, vor der Fahrt, danach. Oft sind es Probleme, die durch äußere Umstände entstehen oder natürlich auch durch Informationsmängel. Für alle gilt aber: Sie sind für die Fahrgäste immer unangenehm und oft auch mit sehr hohen Kosten verbunden.

Daher, meine sehr geschätzten Damen und Herren – meine Vorredner haben es angesprochen –, ist diese neue Schlichtungsstelle sehr wichtig. Wesentlich ist in die­sem Zusammenhang auch, dass festgelegt worden ist, dass es zügig zu diesen Behand­lungen kommen muss und innerhalb von 90 Tagen eine Entscheidung gefällt werden soll.

Neu ist auch, dass es zu einem grenzüberschreitenden Wirkungsfeld kommen wird, und diese Agentur wird hinkünftig auch als Schlichtungsstelle für Rechte für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität eingesetzt werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung wer­den die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten weiter gestärkt, und ich darf


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