Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 242

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Verwaltungskosten zu sparen. Wie geht das? – Sie haben im Verkehr eine Leistungs­störung erlebt, der Zug ist zu spät oder gar nicht gekommen, der Flug war verschoben oder die Schiffsreise hat nicht funktioniert: Es ist am besten, man schreibt dem betroffenen Unternehmen. Wenn dieses betroffene Unternehmen nicht rechtzeitig von sich aus reagiert und Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung setzt, dann ist der Weg zur Schlichtungsstelle frei.

Die Schlichtungsstelle entscheidet sehr schnell, und sie ist für die Konsumentinnen und Konsumenten kostenfrei. Das ist ganz entscheidend – sie ist kostenfrei, das Bundes­ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie finanziert 60 Prozent. Ich bedanke mich auch bei der Branche, da sie bereit war zu sagen, dass sie 40 Prozent der Gesamtkosten übernimmt. Das betroffene Unternehmen hat dann auch einen Grund, ohne die Anrufung der Schlichtungsstelle einen Schadenersatz zu leisten oder eine geeignete Maßnahme zu setzen. Das ist auch die Erklärung dafür, warum die Branche selber 40 Prozent zu bezahlen hat.

In diesem Sinne ist das wieder ein Beitrag zur Verbesserung der Rechte der Passa­giere, und das macht auch deutlich, dass wir in Österreich ein gutes System haben. Wir sind ein Land, das den öffentlichen Verkehr sehr gut ausgebaut hat, wo die Menschen ein Angebot haben. Die Menschen nutzen das, und jetzt kommen sie auch dann, wenn es einmal nicht funktioniert, zu ihrem Recht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bacher zu Wort. – Bitte.

 


19.26.11

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Zu den „Fahrgastschikanen“ durch die ÖBB: Ich möchte sehr deutlich festhalten, dass die ÖBB und ihre Mitarbeiter ganz sicher keine Fahr-gäste schikanieren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)

Als Vertreter der im Antrag angesprochenen Region, des Pinzgaus mit dem angren-zenden Land Tirol, ist mir das Thema der Übertritte im Verkehrsverbund sehr wohl bewusst. Auch wir haben dieses Problem, wenn Pendler aus dem Raum Lofer, aus dem Raum Saalfelden nach Tirol pendeln müssen, aber auch Schüler und Schülerin­nen diesen Übertritt machen müssen.

Dass es Lösungen geben kann, zeigt sich am Beispiel des Top-Tickets in Niederöster­reich, dem Burgenland, der Steiermark und Wien, wo Schüler und Schülerinnen und Lehrlinge kostengünstig bundesländerübergreifend jederzeit die öffentlichen Verkehrs­mittel nutzen können, und in Wien, Niederösterreich und im Burgenland dies nicht nur zur Schule und retour, sondern auch bei Freizeitaktivitäten. Mitfinanziert wird das Top-Ticket über den Familienlastenausgleichsfonds, das wurde auch hier in diesem Haus vor einigen Jahren beschlossen.

Grundsätzlich ist die Fahrkartenangelegenheit aber in den Verkehrsverbünden ange­siedelt, und das bedeutet, dass sich die zuständigen Personen, die handelnden Per­­nen – die Verkehrslandesräte – zusammensetzen und eine Lösung erarbeiten müs­sen. Wir auf Bundesebene haben auch einen Schritt dazu beigetragen, das Fahrgastrechte­agenturgesetz und die Schlichtungsstelle sind beispielhaft dafür.

Österreich ist ein verhältnismäßig kleines Land, und es kann doch nicht so schwer sein, dass sich die verantwortlichen Personen zusammensetzen und ordentliche Lö­sun-


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