Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 272

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Bericht des Rechnungshofes wird angeführt, dass das Salzburger Sanierungskonzept vorbildlich ausgearbeitet ist. Aller­dings müsste es auch fristgerecht umgesetzt und entsprechend finanziert werden.

Man muss aber auch anmerken, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem was die Altstadt in Salzburg betrifft, dass diese Termine während der Festspielzeit in keiner Weise eingehalten werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rechnungshofpräsident, Sie haben in Ihrem Bericht auch angeführt, dass hier von den Gemeinden Rücklagen gebildet werden sollten. Das ist richtig, aber es ist sehr schwierig für die Gemeinden – wir haben es heute schon gehört –, dass Rücklagen gebildet werden, weil es natürlich eine finanziell angespannte Lage gibt.

Es wäre laut Finanzausgleich sogar eine Überdeckung bis zu 200 Prozent zulässig, was die Rücklagen betrifft, aber das wird keine Gemeinde erreichen. Eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist uns natürlich schon auch wichtig, nämlich dass bei allen Sanierungsmaßnahmen die Gebühren des Kanals für die Bevölkerung nicht erhöht werden dürfen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

20.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


20.51.19

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Bedarfsorientierte Mindest­sicherung, welche sich in drei Teile gliedert – Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Kran­kenhilfe –, ist durchaus ein gesundheits- und sozialpolitischer Fortschritt.

Dieser Bericht zeigt, auch wenn man nur zwei Bundesländer vergleicht, dass es hier große Unterschiede gibt, was die Einstufungen betrifft, und dass die Dinge sehr schwer vergleichbar sind. Fakt ist, dass seit 2000 die Aufwendungen für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung auf das Dreifache gesteigert wurden. Ich glaube, es geht hier durchaus um einen hohen budgetären Aufwand.

Der Rechnungshof hat Tirol und Vorarlberg verglichen und geprüft. Dabei wurde klar, dass hier unterschiedliche Höhen der Auszahlungsbeträge in Bezug auf die Artikel-15a-Vereinbarung bestehen.

In Tirol wurden bis zu 1 250 € mehr bezahlt, in Vorarlberg bis zu 900 €. Der Rech­nungshof stellte auch klar, dass es natürlich das Ziel sein muss, dass hier einheitliche Standards geschaffen werden und dass wir einen funktionierenden Informationsaus­tausch zwischen Bund, Ländern und Gemeinden als Grundvoraussetzung bekommen.

Das derzeitige System muss natürlich rasch verbessert, optimiert und nachjustiert wer­den. Wichtig ist, dass wir hier – das hat der Herr Bundesminister im Ausschuss ge­sagt – natürlich die Länder im Boot haben, aber wir müssen versuchen, über die Bun­desländer hinweg ein möglichst gerechtes System zu entwickeln. Wir brauchen also eine Harmonisierung dieses Systems.

Beim Datenaustausch hat der Rechnungshof Mängel festgestellt. Es war nicht möglich, dass einzelne Bezirkshauptmannschaften die genauen Auskünfte für die Berechnung der Mindestsicherung liefern. Es gibt viele Anlaufstellen. Zudem wurde festgestellt, dass es gerade bei der Anrechnung von Freibeträgen durchaus Unterschiede bei den Ländern Tirol und Vorarlberg gegeben hat.

Insgesamt, glaube ich, zeigt dieser Rechnungshofbericht, dass der Bedarf an Bun­desmitteln steigt und dass die Länder, die für die Vollziehung zuständig sind, die Kosten in einer gewissen Weise auf den Bund abwälzen. Daher glaube ich, dass es


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