Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist zwar bundesweit geregelt, aber für den Vollzug sind die Bundesländer verantwortlich. Somit ergeben sich mitunter in der Auszahlung unterschiedliche Beträge.
Was ist mir in den überprüften Bundesländern Tirol und Vorarlberg aufgefallen? – In beiden Bundesländern sind die Ausgaben stark gestiegen. Der treibende Faktor war wohl die Steigerung der Wohnkosten. Hierzu erlaube ich mir die Bemerkung, dass es in Zukunft wichtig sein wird, speziell in Ballungsräumen durch Mietanpassungen darauf zu achten, dass Wohnraum auch wirklich leistbar ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Außerdem wurde im Bericht festgestellt, dass die Mehrheit der Bezieher Frauen sind. Ich darf einige aktuelle Zahlen präsentieren. 2013 erhielten 239 000 Leistungsbezieher die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Davon waren 40 Prozent Frauen, 33 Prozent Männer, 27 Prozent Kinder.
Äußerst positiv ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass das AMS, seit es die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gibt, bereits 83 000 Beziehern wieder Arbeit vermittelt hat. Das heißt, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist quasi ein Sprungbrett in beziehungsweise zurück in die Arbeitswelt.
Ich vernehme vonseiten speziell der FPÖ immer wieder Kritik, und Herr Kollege – ich hoffe, mich verhört zu haben –, Sie haben erschleichen gesagt. Diese Wortwahl möchte ich in diesem Zusammenhang entschieden zurückweisen. (Ruf bei der FPÖ: Selbstverständlich!)
Zur Information für unsere Zuseherinnen und Zuseher: Der Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist an klare Regeln gebunden. (Ruf bei der FPÖ: Welche?!) De facto erhalten Bezieher dieser Leistung um 500 € weniger als durchschnittliche Arbeiter. (Ruf bei der FPÖ: 620 €!) Und eines muss ich schon dazusagen, Herr Kollege Hauser: Jemand, der Bedarfsorientierte Mindestsicherung bezieht, kann es sich nicht aussuchen, ob er ein Auto kaufen möchte oder das Geld lieber am Sparbuch liegen lässt. Er hat das Vermögen dazu gar nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind Personen, die zutiefst auf solidarische Hilfe angewiesen sind. – Es ist so, Herr Kollege.
Der Rechnungshofbericht zeigt auch einige Empfehlungen auf. Unter anderem stellt er dar, dass es sinnvoll ist, eine bundesweite Regelung im Vollzug anzustreben. Das ist auch zu begrüßen.
Er spricht weiters von Standardisierung und Anpassungen. Ein Teil der empfohlenen Verbesserungsvorschläge befindet sich bereits in Umsetzung, und andere werden im Rahmen der laufenden Finanzausgleichsgespräche mit den Bundesländern natürlich berücksichtigt. Diese Gespräche sind im März angelaufen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein abschließender Appell lautet: Arbeiten wir solidarisch und konstruktiv an einer Verbesserung in der Abwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, nämlich zugunsten der Betroffenen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Moser.)
20.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
20.49
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Meine Herren Präsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich nehme Stellung zum Rechnungshofbericht, Tagesordnungspunkt 23, Kanalsanierung in Gemeinden in Salzburg, Oberösterreich und Kärnten.
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