Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 276

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Dem Rechnungshof danke ich sehr herzlich für diesen sehr ausführlichen und guten Bericht, und ich hoffe, dass wir diese Grundlage auch zum Anlass nehmen und hier wirklich etwas verändern und gemeinsam daran arbeiten, dass es in diesem Bereich besser wird. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.05


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


21.05.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Sicherheitshalber sind bei den Rechnungshofberichten – weil sie immer so spät kommen – keine oder kaum mehr Zuschauer da, damit die Missetaten der Regierung vor möglichst wenig Publikum diskutiert werden.

Zum Thema Mindestsicherung: Kollegin Schwentner hat zu Recht festgehalten, dass das Ziel der Harmonisierung nicht erreicht worden ist und dass die Länder in ihren Leistungen weit auseinanderliegen. Das liegt unter anderem daran, dass sie für ihr Handeln finanziell nicht verantwortlich sind, und es wird eine große Aufgabe für den Herrn Finanzminister sein – der das jetzt leider nicht hören kann –, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen die Länder an die Kandare zu nehmen und dafür zu sorgen, dass sie mit dem Geld sorgsamer umgehen.

Ein Aspekt, der unseres Erachtens stärker berücksichtigt gehört, ist die Wechselwir­kung zwischen Mindestsicherungspolitik und Arbeitsmarktpolitik. Dazu hält der Rech­nungshof in seinem Bericht fest, dass Freibeträge grundsätzlich als geeignete Moti­vation für einen Wiedereinstieg eines Mindestsicherungsbeziehers in das Berufsleben zu erachten sind, nur sind diese Freibeträge derzeit viel zu klein. Es macht für den Mindestsicherungsbezieher, der einen Zuverdienst ins Verdienen bringt, keinen Unter­schied, ob er 400 oder 600 € dazuverdient, weil die Zuverdienstgrenze so klein ist. Da ist genau das, was Kollegin Greiner behauptet hat, nicht der Fall, nämlich, dass die Mindestsicherung einen Anreiz zum Eintritt ins Berufsleben bietet. Denn wenn man – je nach Familienkonstellation – mehr als 2 000 € netto Mindestsicherung beziehen kann, dann frage ich Sie: Wo verdienen normalsterbliche Menschen 2 000 € netto? So jemand steigt nie mehr ins Berufsleben ein, den haben Sie mit Ihrem System in die Beihilfenfalle hineingetrieben, in der so jemand ein Leben lang zu verbleiben droht. (Abg. Königsberger-Ludwig: Kann man einfach sagen, dass die Freibeträge zu niedrig sind!)

Die Freibeträge sind zu niedrig. Es muss so gestaltet sein, dass das einschleift und dass sich ein Mehrverdienst immer lohnt, dass sich Leistung immer lohnt. Jeder Hun­derter, den man zusätzlich ins Verdienen bringt, muss sich auszahlen.

Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen muss die Bundesregierung hier aktiv werden und die Länder in die Verantwortung nehmen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Erwerbs­tätig­keitsanreize in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/9 (III-81/517 d.B.) – TOP 22

 


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