Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 304

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Ein bisschen kurios ist, dass in Brüssel der Mitarbeiterstand in den vergangenen Jahren sogar gestiegen ist und nicht, wie vom Rechnungshof empfohlen, reduziert wurde. Es waren ursprünglich 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nun sind es 53. Man muss da aber differenzieren: Von diesen 53 Personen waren 29 Personen in inter­nationalen Funktionen tätig und 24 Personen in nationaler Funktion. Der Vergleich, der auch im Bericht angeführt ist beziehungsweise von Herrn Präsidenten Moser bei der Ausschusssitzung angeführt wurde, ist ein guter Vergleich, wie ich glaube. Schweden hat in etwa gleich viele Einwohner, ein bisschen mehr sogar, und kommt mit einem Drittel der Mitarbeiter in nationaler Funktion aus, also mit acht, während Österreich eben 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, die nationale Funktionen wahrnehmen.

Zum Zweiten – ich habe es erwähnt – gibt es noch keine Ressortvereinbarung mit dem Außenministerium, und damit gibt es auch keine Regeln für einen strukturierten Informationsaustausch zwischen Außen- und Verteidigungsministerium.

Kurz noch zu einem anderen Bereich – mein Vorredner, Kollege Angerer, hat ja schon Punkte angesprochen –: Bei den bundesfinanzierten Pensionen will ich mich auf den Anteil der Dienstunfähigkeit konzentrieren, weil da der Rechnungshof auch interessante Zahlen zutage gebracht hat, dass nämlich bei Bundeslehrern im Beamten­status 8,1 Prozent wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden; bei Lehrern im Landesdienst verdoppelt sich dieser Anteil schon. Untersucht wurden die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich, dort gibt es eine Dienstunfähigkeitsquote von 16 Prozent bis 18 Prozent.

Eklatant wird es dann bei zwei weiteren Einrichtungen, bei der Post und bei der Bahn. Bei der Post wurde mittlerweile jeder zweite Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, und lediglich etwa 0,5 Prozent aller pensionierten Beamten in Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz hatten das gesetzliche Antrittsalter erreicht oder lagen darüber. Der Rechnungshof hat zu Recht empfohlen, dass es in Zukunft sinnvoll wäre, wenn die Beamten von der BVA auf ihre Dienstunfähigkeit geprüft werden. Ähnliches gilt auch für die ÖBB, dort lag der Anteil der Pensionsübertritte wegen Dienstunfähigkeit bei etwa 42 Prozent.

Eine interessante Zahl noch – wir haben das heute in der Früh ja schon von unserem Klubobmann gehört –: Das Pensionsantrittsalter bei den ÖBB beträgt 53,9 Jahre und ist somit um 6,6 Jahre niedriger als bei Beamten in der Hoheitsverwaltung.

Wir sehen also, es gibt da Handlungsbedarf. Die entsprechenden Minister sind gefor­dert, das umzusetzen, damit diese Missstände beziehungsweise Ungleichgewichte beseitigt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.23


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


22.23.31

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Wenn es nicht so ernst wäre, würde man ja die Causa Grundstückstausch – Liegenschafts­tausch heißt es auch – Stadtentwicklungsfonds Korneuburg in die Serie der Schild­bürgerstreiche der Republik im Immobiliengeschäft einreihen; wenn es nicht so ernst wäre.

Wenn Sie sich diese Darstellung einmal anschauen, diese Grafik (die Rednerin zeigt eine Grafik), sehen Sie den Kern dieses Schildbürgerstreichs, der deshalb zustande kam, weil insgesamt das Management der Republik bei Immobilienverkäufen häufig zum Schaden der Republik arbeitet. Das ist ja sozusagen nur ein Fall in einer ganzen Kette und Serie von Fällen. Diesen einen Fall hat Kollege Bösch kurz auch mit Zahlen unterlegt; ich darf es noch einmal deutlich machen.

 


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