Die budgetäre und die legistische Kompetenz müssen zusammengeführt werden, und aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, das beim Sozialministerium anzusiedeln, das ja in arbeitsrechtlichen und pensionsrechtlichen Angelegenheiten durchaus Fachwissen mitbringt.
Die Darstellung von Pensionsaufwendungen erfolgt nicht nach Ressorts, und damit kann man auch keine Ausgabendynamiken abbilden; dadurch gibt es auch keine Steuerungsinformationen zu den einzelnen Ressorts.
Darüber hinaus – und das ist noch viel ärger –: Ein Ministerium hat keinen Anreiz, eine Politik umzusetzen, die zu einem späteren Pensionsantritt führt. Im Gegenteil: Durch Frühpensionierung kann man von den Kosten her im Ressort teure Beamte in die UG 23 „verschieben“ und hat so sein Ministerium „entlastet“. Da wird eigentlich der verkehrte Anreiz gesetzt!
Um da also umfassend einzugreifen und zu steuern, bedarf es anderer Maßnahmen, und daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, der eine Zusammenführung der legistischen und finanziellen Kompetenzen im Beamtenpensionsrecht beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vorsieht. Dabei soll das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auch die Rolle als ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle wahrnehmen und deshalb entsprechende Wirkungsziele im Hinblick auf die Entwicklung des Pensionsantrittsalter in den einzelnen Ministerien festlegen.“
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Danke schön. (Beifall bei den NEOS).
22.33
Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen
betreffend der legistischen und finanziellen Verantwortung für das Beamtenpensionsrecht im Sozialministerium
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofaus-schusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/5 (III-57/546 d.B.) - TOP 26
In Bezug auf Beamtenpensionen gibt es eine enorme Kompetenzzersplitterung. Budgetär ist das BMF für die Ausgaben verantwortlich, die Legistik des Dienst- und Pensionsrechts liegt im BKA – was dann aber grundsätzlich personalwirtschaftlich passiert und was damit mit dem Pensionsantrittsalter passiert, liegt oftmals in der Verantwortung der einzelnen Ministerien. In diesem Zusammenhang sehen wir ein Problem, dass in Österreich in vielen weiteren Politikfeldern, wie dem Föderalismus, immanent sind: ein Auseinanderfallen von finanzieller und politischer Verantwortung, was schlussendlich Ineffizienzen, Negativanreize und unnötige Mehrkosten schafft.
Der Rechnungshof hält dabei eines deutlich fest: „Die budgetäre Verantwortung kann aber nur dann umfassend wahrgenommen werden, wenn auch die Möglichkeit zur
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