bereits Anträge von uns Grünen, was diese Thematik betrifft, und nach sechs Jahren bekommt diese kleine Personengruppe endlich das Recht, das ihr zusteht. Ja, es ist toll, aber so toll ist es nicht. Warum hat das so lang gedauert?
Zweitens: Unser Antrag und der Antrag von Frau Kollegin Dr. Belakowitsch-Jenewein wurden abgelehnt. Es geht zum einen um die Contergan-Opfer, die anerkannt wurden, und auf der anderen Seite um die Thalidomid-Opfer, also die Opfer jenes Wirkstoffes, der schon eingesetzt wurde, noch bevor es das Medikament gab. Wir sprechen hier von einer Handvoll Menschen, die nicht anerkannt werden, weil der Antrag abgelehnt worden ist. Im Ausschuss hat der Herr Sozialminister gesagt, das sei kein Problem, und uns zugesichert, dass diese Personen auch anerkannt werden. – Das war im Ausschuss. Ich hoffe, Sie werden das heute auch hier noch einmal öffentlich bekannt geben. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer.) – Doch, das wurde erwähnt.
Es ist so, dass jetzt 25 Personen anerkannt werden, sechs Personen nicht. Das ist in einer Demokratie nicht so, das ist nicht fair, das ist nicht gerecht diesen Menschen gegenüber.
Ich möchte noch erwähnen, dass ich einen Abänderungsantrag einbringen werde, den ich, bevor ich ihn verlese, etwas ausführen möchte.
Natürlich ist es gut, dass nun die Frist zur Feststellung des Grades der Behinderung von zwei Monaten auf zwölf Wochen verlängert wurde. – Ein positiver Schritt, das kann man begrüßen, aber dazu ein Beispiel: Eine Person hat einen Unfall, erwirbt eine Behinderung, geht zum Sozialministeriumservice, wird von Sachverständigen untersucht und kontrolliert und bekommt einen Bescheid über so und so viel Prozent Grad der Behinderung. Anschließend kommt man drauf, nein, der Grad der Behinderung ist zu niedrig angesetzt, und möchte einen Antrag auf Erneuerung der Bewertung stellen, möchte eventuell eine Beschwerde in zweiter Instanz, beim Bundesverwaltungsgericht, einbringen und seine Unterlagen und Beweise dort vorlegen. Das ist nicht mehr möglich, denn innerhalb von zwölf Wochen darf man zwar eine Neuerung angeben, aber man darf beim Bundesverwaltungsgericht keine Beweismittel mehr vorlegen.
Das wurde abgeschafft, und deswegen möchte ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Der Nationalrat wolle beschließen, den Antrag zur eingebrachten Regierungsvorlage wie folgt zu ändern:
„4. In Artikel 6 Z 1 entfällt in § 46 der Satz ,In Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dürfen neue Tatsachen und Beweismittel nicht vorgebracht werden.‘“ – Dieser Satz muss weg.
Wir Grünen werden grundsätzlich zustimmen, wünschten aber diese Änderungen.
Ich möchte auch eine Antwort auf meine Frage, die ich Bundesminister Hundstorfer gestellt habe, ob er das im Ausschuss Gesagte hier auch öffentlich bekannt geben wird. Es ist wichtig, dass alle Menschen, alle Opfer, die in diese Thematik eingebunden sind, ihr Recht bekommen. Ich hoffe, wir erreichen gemeinsam dieses Ziel. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
10.29
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Jarmer, Ihr Antrag, den Sie eingebracht haben, liegt mir schriftlich nicht vor. Ich werde die Sachlage, wenn der Antrag schriftlich vorliegt, mithilfe des Protokolls überprüfen und erst dann feststellen, ob er ordnungsgemäß eingebracht ist.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
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