Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 41

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Weiters wird es bei den einkommensabhängigen Leistungen keine Neubemessung mehr geben, wenn einmal ein Leistungsanspruch besteht. Das ist eine wichtige Errun­genschaft, die dennoch gewährleistet, dass bei einkommensunabhängigen Leistungen, das heißt bei Zulagen, die den Gesundheitsbereich betreffen, sehr wohl auch Ver­schlimmerungsanträge eingebracht werden können, damit es dann auch Verbesserun­gen für die betroffenen Menschen geben kann. – Ich denke, das ist ein guter Punkt in dieser Regierungsvorlage.

Der zweite Bereich in dieser Regierungsvorlage betrifft das Kriegsopfer- und Behinder­tenfondsgesetz. Dieser Fonds wird aufgehoben, die Mittel werden aber den anspruchs­berechtigten Personen weiterhin zur Verfügung stehen. Das heißt, auch hier gibt es keine Verschlechterung. Im Gegenteil! Die Leistungen werden aufrechterhalten, und es wird wirklich zu einer Vereinfachung in der Verwaltung kommen.

Der dritte Verhandlungspunkt, den Sie, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, auch an­gesprochen haben, ist die Contergan-Entschädigung. Ich möchte das eigentlich schon auch als sehr großen Erfolg verbuchen dürfen, den wir durchaus „gemeinsam“ – unter Anführungszeichen – feiern können, vor allem auch die vielen Contergan-geschädigten Menschen, die ja mit vielen von uns in den letzten Jahren immer in Kontakt gewesen sind, auch mit dem BMG, auch mit Herrn Bundesminister Hundstorfer. Wir werden heu­te tatsächlich eine monatliche Rente für 25 Menschen beschließen. Das sollten wir nicht schlechtreden, das ist ein wirklich schöner Erfolg.

Viele dieser Menschen haben auch eine Einmalleistung vom Bundesministerium für Gesundheit in der Höhe von rund 63 000 € bekommen. Ich denke, auch das ist ganz wichtig gewesen, dass das umgesetzt worden ist. Und heute beschließen wir eben die­se monatliche Rente in der Höhe von rund 430 bis 450 €. Ich denke schon, dass das ganz, ganz wichtig ist, und möchte mich bei den vielen AktivistInnen der Contergan-Bewegung bedanken, denn ihre Beharrlichkeit, möchte ich sagen, hat sicher auch dazu geführt, dass die Politik das heute umsetzt. Deswegen an diese alle ein herzliches Dan­keschön. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Kritik, Frau Belakowitsch-Jenewein, die Sie angebracht haben, kann man natürlich durchaus aufnehmen und darüber sprechen, und wir haben auch darüber gesprochen. (Abg. Kitzmüller: Nicht nur besprechen, tun müssen Sie auch etwas!) Das Argument von Sozialminister Hundstorfer ist eben, dass das Sozialministerium keine Kausalitäts­beurteilung im medizinischen Bereich durchführt, deswegen ist diese Rente angelehnt an die Erhebungen des Bundesministeriums für Gesundheit und deswegen sind jetzt – unter Anführungszeichen – „nur“ 25 Menschen von dieser Rente tatsächlich betroffen. Schauen wir, ob wir weiterreden können!

Jetzt ist es so, dass für diese 25 Menschen, die die Einmalentschädigung erhalten ha­ben, heute auch die Rente beschlossen wird, und ich freue mich, dass wir das doch mit einer großen Zustimmung gemeinsam tun werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Jar­mer. – Bitte.

 


10.25.00

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich anknüpfen an die Regierungsvorlage, die derzeit in Diskussion steht, und zwar zu der Thematik Conter­gan-Opfer. Frau Kollegin Dr. Belakowitsch-Jenewein hat bereits einiges erwähnt, und auch ich möchte noch etwas dazu ausführen. Dass das ein Erfolg ist, wie die SPÖ be­hauptet, kann ich bezweifeln. Seit sechs Jahren, seitdem ich im Parlament bin, gibt es


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