Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 49

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird von dieser Bundesregierung immer wieder behauptet, wir seien eines der reichsten Länder. Nur: Wenn es um die eigenen Leute geht, um kranke Menschen, um ältere Menschen, spürt man vom Reichtum sehr wenig. (Beifall bei der FPÖ.) Im Gegenteil: Da wird gespart, dass mehr gar nicht geht.

80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von Angehörigen ge­pflegt, bei denen ich mich hier an dieser Stelle ganz, ganz herzlich bedanken möchte. Ein riesengroßes Dankeschön an diese fleißigen Menschen! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister! Der Zugang zu den Pflegestu­fen 1 und 2 wurde erschwert. Diese Bundesregierung von SPÖ und ÖVP sagt, dass das Pflegegeld erhöht wird. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Sie sagt aber nicht dazu, dass das Pflegegeld erst ab 1. Jänner 2016 erhöht wird – erhöht um 2 Prozent. In der Pflegestufe 1 machen diese 2 Prozent 3 € aus. – Eine großartige Leis­tung!

Der Herr Minister hat uns mitgeteilt, das Beratungsangebot für Menschen wird ausge­baut. Nur: Dort wird ihnen mitgeteilt, dass sie keinen Anspruch haben. Auf diese Ver­besserung können die Menschen gerne verzichten!

Auch Kollege Werner Neubauer hat es angesprochen: Wenn auf dem Rücken jener Menschen gespart wird, die es notwendig brauchen, tragen wir Freiheitliche das sicher nicht mit. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wö­ginger. – Bitte.

 


10.55.27

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz bestätigt, dass diese Bundesregierung auch die Anliegen des Rechnungshofes ernst nimmt. Es wer­den hier einerseits Verwaltungsvereinfachungen in einem sehr wesentlichen Bereich umgesetzt, und andererseits beschließen wir ein Conterganhilfeleistungsgesetz.

Es wurde bereits ausgeführt, dass es da um 25 Anspruchsberechtigte geht, die es sich mehr als verdient haben, dass sie jetzt eine staatliche Rente erhalten, ab 1. Juli 2015 rund 426 € monatlich. Wichtig ist, dass es in diesem Bereich eine jährliche Valorisie­rung gibt. Insgesamt geht es hier um 45 Personen, die schon eine dauerhafte Unter­stützung erhalten haben mit einer Einmalzahlung von rund 62 000 €, und 25 Personen davon erhalten nun diese monatliche Rente.

Es ist aber wesentlich, dass auch die Administration in diesem Bereich vereinfacht wird: weniger Verwaltung insgesamt und in einigen Fällen sogar ein höheres Leis­tungsniveau.

Es gibt auch adaptierte Verfahrensregeln beim Bundesverwaltungsgericht für den Kreis der begünstigten Behinderten sowie für die Ausstellung eines Behindertenpasses. Die Frist – und das ist wesentlich für Beschwerdevorentscheidungen – wird von acht Wo­chen auf zwölf Wochen verlängert.

Ein weiterer Punkt ist, dass der Kriegsopfer- und Behindertenfonds aufgelöst wird und die Mittel in den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung übertragen wer­den.

Insgesamt also eine sehr wichtige Maßnahme für den betroffenen Personenkreis, wo­für wir uns auch bei den Vertretern dieser Initiative ganz herzlich bedanken möchten, die da in unermüdlichem Einsatz für diese betroffenen Menschen sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


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