„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche eine schrittweise Streichung der Kammerumlage II bis 2020 vorsieht.“
*****
Das heißt, eine Abschichtung binnen fünf Jahren.
Schlussendlich soll am Ende dieser Entwicklung eine Umwandlung der Wirtschaftskammer in eine freiwillige Interessenvertretung stehen, die den Gesetzen des Marktes streng gehorchend sich auch wirklich für Unternehmen einsetzt. (Beifall bei den NEOS.)
13.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend schrittweise Streichung der Kammerumalge 2
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend schrittweise Senkung der Arbeiterkammerumlage (573 d.B.)
Die Wirtschaftskammer hat als gesetzliche Vertretung der Wirtschaft zweifellos anerkennenswerte historische Verdienste um den sozialen Ausgleich in Österreich erreicht, doch braucht es zeitgemäße Rahmenbedingungen für die organsierte Vertretung von Interessen. In ganz Europa gibt es nur noch wenige Staaten, in denen das System der Zwangsmitgliedschaft sowohl für Unternehmer_innen als auch für Arbeitnehmer_innen gesetzlich verankert ist.
Im Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es unmissverständlich: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“ Dieses grundlegende Prinzip sollte auch hierzulande umgesetzt werden.
Die Wirtschaft braucht weniger Bürokratie, weniger Parteieneinfluss, mehr unternehmerische Freiheit und ein echtes, effizientes Sprachrohr für Unternehmertum. Es braucht eine moderne, effiziente, effektive Interessenvertretung und Serviceorganisation – eine Wirtschaftskammer 2.0, die keine Pflichtmitgliedschaft mehr braucht. Bei jedem Euro an Mehrinvestitionen und bei jedem zusätzlichen Mitarbeiter kassiert die Wirtschaftskammer mehr Beiträge. Dies ist nicht nur ein finanzieller Mehraufwand für die Unternehmen sondern auch wettbewerbsschädlich.
Die Kammerumlage 2 (KU 2), besser bekannt als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DZ zum DB-FLAF), wird stets von der monatlichen Lohnsumme eines Betriebes berechnet und belastet die Unternehmen in erheblichem Ausmaß. Doch wie heißt es so schön? In diesem Fall: "Des einen Leid, des anderen Freud‘. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, generierten die Wirtschaftskammern in Österreich über die Kammerumlage II im Jahr 2013 nämlich erhebliche Einnahmen in der Höhe von insgesamt mehr als 308 Mio. Euro.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite