Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 117

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Meine Damen und Herren! Damit beschäftigt sich nicht nur der Marcus Franz, oder vielleicht noch die FPÖ oder das Team Stronach, vielmehr setzen sich in ganz Europa große Gruppen, ganze Länder, ganze Politikergarden damit auseinander.

Auch der Generalanwalt Cruz Villalón hat im Jahr 2014 eine Empfehlung für den Euro­päischen Gerichtshof abgegeben, was denn ein Embryo überhaupt ist. Er hat gesagt: Als menschlicher Embryo gilt alles, was ein Mensch werden kann. Im Jahr 2011 hat es dazu auch ein EuGH-Urteil gegeben, wonach jede befruchtete Eizelle ein menschlicher Embryo sei.

Nur in Österreich trauen wir uns nicht, Embryos zu erwähnen, weder im Fortpflan­zungsmedizingesetz noch in sonstigen Gesetzen, da reden wir immer von entwick­lungsfähigen Zellen. Wissen Sie, wo der Embryo am häufigsten erwähnt wird? – Im Tierschutz. Im Tierschutz gibt es Embryonen, beim Menschen gibt es keine. Wir wollen uns damit nicht auseinandersetzen, weil wir zum Schummeln neigen, diese Fragen gerne außen vor lassen und uns lieber der Beliebigkeit des Alltags widmen. Das halte ich für ein grundsätzliches Problem.

Wann beginnt das Menschsein? – Aus unserer Sicht und aus der Sicht vieler anderer ist dies keine religiöse Frage, oder zumindest nicht nur eine religiöse Frage, sondern eine grundsätzliche, fundamentale, ethische und daher auch politische Frage. Aus un­serer Sicht beginnt es mit der Zeugung, das sagt auch der EuGH, das sagt der Ge­neralanwalt der EU, das sagen andere Länder. Es geht dabei um die Achtung und die Würde vor dem menschlichen Leben, damit befruchtete Zellen nicht Gegenstand von Geschäftemachereien oder überhaupt von Erzeugungen neuer Menschen werden.

Daher ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, diesbezüglich eine klare Entschei­dung zu treffen und diese auch gesetzlich zu verankern, statt das immer den Richtern zu überlassen, die dann im Einzelfall darüber entscheiden, ob Menschenmaterial – ich sage das absichtlich so abfällig – menschlich ist oder ob man es einer industriellen Verwertung zuführen kann.

Das ist eine Grundsatzfrage, und wenn Sie sagen: Wir wollen das nicht in der Politik haben!, dann frage ich mich: Wozu sind Sie dann in die Politik gegangen? Wollen Sie die Grundsatzfragen ausklammern? Das Fundamentale ist wurscht, da machen wir ir­gendetwas und leben die Beliebigkeit?! – Ich halte das, mit Verlaub gesagt, für den vollkommen falschen Ansatz.

Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum Menschsein. Ich halte das für überaus wich­tig, daher habe ich auch, gemeinsam mit der FPÖ, diese Abstimmung zu einer nament­lichen Abstimmung gemacht. In dieser Frage muss man Farbe bekennen, sich eben zu etwas bekennen, statt immer diese heiklen Fragen des Lebens zu umschiffen. – Dan­ke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Karlsböck.)

14.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.18.35

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im Ausschuss sind einige Anträge bezüglich der Berufs­bilder im Gesundheitswesen behandelt worden. Diese Berufsbilder unterliegen aber, wenn die Bundesregierung es schafft, in der Gesundheitsreform einige Schritte weiter­zukommen, ohnehin einer Veränderung.

Gerade bei der Ärzteausbildung geht eigentlich die jetzt vorliegende Änderung von ei­nem Berufsbild aus, das ein Ablaufdatum hat. Wenn wir weggehen von dem Modell des niedergelassenen Arztes als Einzelkämpfer hin zu Primärversorgungszentren, dann


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