Genau da, Herr Kollege Dr. Franz und auch Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei, sehen wir von der Sozialdemokratie das große Problem, dass wir in Österreich einen Gesetzestext vorlegen, womit wir in Österreich einfach bestimmen, wann das menschliche Leben tatsächlich beginnt. Bundesministerin Oberhauser hat es ja auch im Ausschuss gesagt: Wir möchten keine österreichische Definition über den Beginn des Lebens. Deswegen werden wir diesen Antrag heute auch ablehnen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Windbüchler-Souschill. – Abg. Deimek: Eine einsame Klatscherin bei den Grünen ...!)
14.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
14.27
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein bunter Mix an Anträgen, die wir heute hier zu diskutieren haben – ich möchte auf mehrere eingehen, zunächst einmal auf die Geschichte mit der Ausbildung in der Lehrpraxis.
Herr Kollege Spindelberger, ich bin sehr froh darüber, dass die Frau Bundesminister ein bisschen anders argumentiert hat als Sie heute, denn sie hat nämlich gesagt, das steht weiterhin in Verhandlung, und sie hat es noch lange nicht weggeschoben. Es kann auch nicht so sein, und das sage ich Ihnen jetzt gleich: Wenn Sie sagen, es sollen sozusagen die Ausbildner in der Lehrpraxis bezahlen, sprich der praktische Arzt, der diesen Lehrpraktikanten anstellt, dann kann ich Ihnen jetzt schon garantieren, dass Sie keine Leute mehr bekommen werden, die das um ein paar hundert Euro machen, nachdem sie zweieinhalb Jahre im Krankenhaus Turnus gemacht haben.
Eines muss ich Ihnen schon auch sagen: Bisher war es so, dass Ärzte einfach im Krankenhaus ausgebildet worden sind. Da mussten auch die Länder bezahlen. Jetzt wird ein halbes Jahr der Ausbildung quasi verlagert. Die Frage ist: Da spart sich die öffentliche Hand etwas – also sollte man hier schon auch um einen Kompromiss in der Bezahlung ringen. In dem Antrag ging es jetzt gar nicht um die Bezahlung, sondern hier ging es einzig und allein sozusagen um die Ausdehnung des Ganzen. – Das war mein Antrag.
Zu den Anträgen der Kollegin Mückstein betreffend die Schmerztherapie gab es eine sehr, sehr lebhafte Diskussion im Ausschuss. Ich glaube, Schmerzpatienten wollen in erster Linie einmal eine adäquate Therapie haben, und sie wollen sie sehr rasch haben. Sie wollen nämlich zuerst einmal schmerzfrei sein und erst dann, sozusagen in einem zweiten Schritt, die Ursache bekämpfen. Ich glaube schon, dass wir in Österreich hier manches Mal ein bisschen eine Unterversorgung haben – wobei ich jetzt nicht insgesamt allgemein sagen will, dass wir schlecht drauf sind. Aber es ist für Patienten oftmals wahnsinnig schwer, überhaupt einen Termin auf einer Schmerzambulanz zu bekommen. Es gibt Schmerzpatienten, die dann auf Palliativstationen ausweichen, wo man ja auch gut damit umgehen kann.
Das ist jetzt manches Mal ein etwas unbefriedigender Zustand, den wir da haben, allerdings nicht nur im stationären Bereich. Ich sehe das auch im ambulanten Bereich, denn viele Schmerzpatienten wollen ja nicht unbedingt immer stationär aufgenommen werden, sondern sie wollen ihr Leben mit einer guten Therapie ganz normal wieder weiterleben.
Ich halte diesen Antrag für gut, und übrigens auch den zweiten, der dann ein gemeinsamer geworden ist. Wir hätten diesem Antrag unsere Zustimmung gegeben. Ebenso Ihrem Antrag über die Statistik betreffend die Versorgung für psychische Erkrankungen: Ich glaube, eine Statistik zu führen kann kein Fehler sein.
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