Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 123

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Das heißt, wenn wir heute ein Dokumentationsangebot und eine Dokumentationspflicht haben, die sehr groß ist, die immer größer wird und schon vier Stunden unserer Tä­tigkeit pro Tag in Anspruch nimmt, dann, bitte schön, brauchen wir jemanden, der uns dabei hilft! Gleichzeitig können wir auch die Dokumentation eindämmen. Es ist ja nicht gesagt, dass durch jemanden, der etwas dokumentiert, die Dokumentationswut noch größer wird. Im Gegenteil, wenn sich die Ärzte auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können, nämlich auf die Medizin, und jemanden haben, der ihnen bei der Dokumen­tation hilft, dann kann das für alle Beteiligten nur gut sein.

Ich ersuche daher alle, hier zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stro­nach.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


14.39.07

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu dem Antrag „Definition des Embryo ab dem Zeitpunkt der Befruchtung der Eizelle“ ein paar Sätze sprechen. In diesem Zusammen­hang schließe ich mich der Rede meiner Kollegin Königsberger-Ludwig zu hundert Prozent an. Das ist eine Diskussion, in der weder das Gesundheitsministerium die De­finition führen kann und möchte noch ich.

Das ist eine Aufgabe der Wissenschaft, und deshalb soll dieser Begriff durch Wis­senschaft und Lehre definiert werden. Wie bereits erwähnt wurde, wird diese Frage nach dem Beginn des Lebens aus gesellschaftspolitischer und religiöser Sicht sehr un­terschiedlich gesehen und diskutiert.

Eine zentrale Frage ist auch, welche Rechtsfolgen an bestimmte Begrifflichkeiten ge­knüpft werden. Geänderte Definitionen hätten mitunter Auswirkungen auf die neuen Regelungen des Fortpflanzungsmedizinrechts und auf das Zivilrecht. Was wir keines­falls wollen, sehr geehrte Damen und Herren, ist eine beliebig herbeigeführte Defini­tion, weil das eben eine Aufgabe der Wissenschaft ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40

14.40.54

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zu einem recht umfangreichen Abstimmungsvorgang; ich bitte daher um Aufmerksamkeit.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird, in 532 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer neuen Zif­fer 11a und Änderung der Ziffer 12 eingebracht.

 


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