Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 122

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jetzt schon machen müssen, gehören einfach durchforstet und vermindert, auf so viel Dokumentation wie notwendig und mehr Zeit für den Patienten. Das ist unser Motto.

Bei der Ausbildungsreform für die Turnusärzte, die mit 1. Juni 2015 in Kraft tritt, wurden schon einige Verbesserungen erreicht. Ich glaube, gerade im Bereich der Turnusärzte müssen wir noch weitere Anreize schaffen, denn das sind die Ärzte, die wir künftig auch bei uns haben werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


14.35.14

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte nur kurz auf den Antrag 1029/A eingehen, wodurch eine Änderung des Ärztegesetzes 1998 erfolgen wird. Im Prinzip geht es darum, dass der übertragene Wirkungsbereich beziehungsweise der eigene Wirkungsbereich in einigen Teilen neu geregelt wird. Neben legistischen und redaktio­nellen Anpassungen sind Verfahren zur Prüfung des Vorliegens oder Nichtvorliegens der Erfordernisse für die Aufnahme oder Eintragung in die Ärzteliste sowie für die Aus­tragung aus der Ärzteliste nunmehr im eigenen Wirkungsbereich der Österreichischen Ärztekammer durchzuführen, beziehungsweise sind diese nicht mehr im übertragenen Wirkungsbereich durchzuführen.

Zum Antrag 103/A, in dem es darum geht, die verpflichtenden Lehrpraxen im Ausmaß von zwölf Monaten samt Finanzierung durchzusetzen, möchte ich wie schon meine Vorrednerin darauf verweisen, dass bereits mit 1. Jänner 2005 das Gesetz in Kraft ge­treten ist, wonach in Ausbildungspraxen nunmehr die Praxis schrittweise von sechs auf zwölf Monate angehoben wird. Auch die Sicherstellung der Finanzierung der Lehr­praxen ist bereits mit dieser Gesetzesänderung geregelt worden, und zwar dahin ge­hend, dass sich nun die Sozialversicherung oder die Sozialversicherungsträger an der Finanzierung der Lehrpraxen beteiligen können.

Geschätzte Damen und Herren, wir haben eines der besten Gesundheitssysteme. Das beste Gesundheitssystem braucht auch die besten Ärztinnen und Ärzte. Die besten Ärztinnen und Ärzte brauchen eine hervorragende Ausbildung. Darum sind wir seitens der Politik bemüht.

Ich darf unserer Bundesministerin, die ja heute nicht hier ist, alles Gute und beste Ge­nesung wünschen! Wir vom SPÖ-Klub freuen uns, wenn sie wieder bei uns im Hohen Haus ist. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

14.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


14.37.30

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich noch einmal zur Frage des medizinischen Dokumentars äußern, damit hier keine Missverständnisse entstehen. Dieses Berufsbild gibt es in Deutschland be­reits seit 1969 mit großem Erfolg. Es wird auch in Österreich schon versuchsweise durchgeführt, und zwar in einzelnen Spitälern in Vorarlberg, auch dort mit sehr großem Erfolg.

Es geht hier keineswegs darum, die Bürokratie auszuwalzen oder auszuweiten oder die Dokumentation noch zu verstärken, sondern ganz im Gegenteil entlastet dieses Be­rufsbild den Arzt. Das führt den Arzt und die Ärztin wieder zur Kernaufgabe der Medizin zurück. Wenn Sie so wollen: Wir würden auch keine Ordination ohne qualifizierte Ordi­nationshilfe führen, oder wir würden auch die Medizin ohne Krankenschwestern oder Pfleger nicht führen.

 


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