Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 157

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reichische Betriebe, auch in der Landwirtschaft. Wenn das ordentlich ausgezeichnet wird, ist das, glaube ich, die einzige Chance, die die österreichische Landwirtschaft überhaupt hat. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Riemer.)

Das betrifft jetzt die Situation von Geflügel. Wir haben im Ausschuss auch die Situation von Katzen diskutiert. Engagierte Tierschützerinnen und Tierschützer kennen ja viele Beispiele von verwahrlosten Katzen, Katzen, die Krankheiten haben, vor allem im bäu­erlichen Bereich. Da besteht auf gesetzlicher Ebene einfach Klärungsbedarf, gesetzli­che Unschärfen sollten wir klären. Und es braucht dringend auch Kastrationsprogram­me, die engagierten TierschützerInnen dabei helfen, Kastrationen auch wirklich durch­zuführen, damit diese Verwahrlosungen ein Ende haben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2. Tierhaltungs­verordnung, Kastration von Katzen

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit wird aufge­fordert,

die Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung so zu ändern, dass der vom Verordnungs­geber intendierte Geltungsbereich in Bezug auf die Kastration von Katzen klar zum Ausdruck gebracht wird und nicht weiter rechtlich im Dunkel bleibt,

in Zusammenarbeit mit den Ländern Förderprogramme für Katzenkastrationen aufzu­setzen, um bereits ausgewilderte Katzenpopulationen zu begrenzen.

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Wir haben noch zwei Anträge auf der Tagesordnung, die sich auf die Stellung von Tierschutzorganisationen in Verfahren und auf den Straftatbestand der Tierquälerei be­ziehen. Ein Antrag bezieht sich auf die Parteistellung von Tierschutzorganisationen. Wir werden dem zustimmen. Ich glaube allerdings, dass das noch gewisse Unschärfen hat. Wir sind selbst dabei, in unserem Klub auch zu prüfen, welche Möglichkeiten es da gibt, eventuell auch analog zur Parteistellung von Umweltorganisationen gemäß Um­weltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Ich denke, diesem Antrag kann man als Initiative einmal zustimmen. Die Gesundheitsministerin könnte das ja dann in einer Regie­rungsvorlage noch genauer ausformulieren. Wir werden das, wie gesagt, bei uns im Klub auch noch prüfen.

Dem Antrag auf Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei werden wir selbstver­ständlich zustimmen. Mein Kollege Steinhauser und ich haben einen sehr ähnlichen An­trag eingebracht, der auch schon dem Justizausschuss zugewiesen wurde und der im Justizausschuss das nächste Mal diskutiert werden wird. Ich denke, es ist höchst an der Zeit, dass festgestellt wird, dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist. Unser Um­gang mit unseren Tieren ist ein Spiegelbild auch unserer Gesellschaft. Das sollten wir ernst nehmen, und ich hoffe, dass dieser Antrag heute schon durchgeht, aber spätestens in der nächsten Sitzung des Justizausschusses eine positive Erledigung erfahren wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Riemer und Weigerstorfer.)

16.49


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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