Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 160

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16.53.55

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, in einem sind wir uns auf jeden Fall alle einig: dass Tierschutz einen höheren Stellenwert benötigt und dass vor allem auch Tierquälerei in unserer Gesellschaft de­finitiv keinen Platz haben sollte.

Ich komme zu meinem ersten Antrag, zur Erhöhung des Strafmaßes in Sachen Tier­quälerei. Derzeit ist es so, dass das Strafausmaß bis zu einem Jahr beträgt. In der Ver­fassung und in anderen Gesetzen ist durchaus vorgegeben, dass wir eine gewisse Wertschätzung Tieren gegenüber an den Tag legen sollen. Wer ein Tier hält und be­treut, ist verpflichtet, es artgerecht zu pflegen, zu ernähren, unterzubringen, und Tieren dürfen weder Schmerzen noch Leid zugefügt werden. Das sind die Vorschriften.

Wir wissen allerdings alle ganz genau, in der Praxis sieht es leider anders aus. Darum müssen wir uns natürlich fragen, ob diese Schutzvorschriften tatsächlich wirksam ge­nug sind, denn Tierquälerei, wir wissen es, ist weit verbreitet, und leider häufen sich die Vorfälle stetig.

Der Beweis liegt auf der Hand: 2013 gab es 603 Anzeigen wegen Tierquälerei, im Jahr 2014 waren es insgesamt schon 802. Wir haben es kurz gehört vom Kollegen Riemer, besonders dramatisch war der Vorfall, wo Jugendliche aus reiner Langeweile Wildschweinjunge zu Tode gequält haben. Wir alle können uns erinnern, wie ein Schwan einfach aus Spaß gesteinigt worden ist und so zu Tode kam. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass das in der heutigen Gesellschaft definitiv keinen Platz hat. (Beifall bei Team Stronach und SPÖ.)

Wir haben auch gehört, dass es in unseren Nachbarländern da schon Fortschritte ge­geben hat. Diese haben nämlich auch erkannt, dass man da etwas verändern muss. Deutschland hat 1998 das Strafmaß auf drei Jahre angehoben, ebenso die Schweiz vor zwei Jahren. Darum würde ich mir wünschen, dass wir hier in Österreich auch die­sen zwei Beispielen folgen, denn ich glaube, es ist uns allen klar, dass die Wertschät­zung Tieren gegenüber die Basis für ein gewisses Sozialverhalten ist. Eine Erhöhung des Strafmaßes, davon bin ich wirklich überzeugt, wird einen wesentlichen Beitrag zu einer gewissen Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung leisten. Und noch wichtiger: Ich denke doch, dass somit einige Tiere vor unnötigem Leid bewahrt werden.

Zusätzlich wünschen wir uns natürlich auch, dass in diesem Fall nicht die Bezirksge­richte die Ansprechstelle sind, sondern die Landesgerichte. Und da gibt es eine gute Nachricht: Die beiden zuständigen Minister, nämlich sowohl Justizminister Brandstetter als auch Gesundheitsministerin Oberhauser, haben bereits in einem Interview im Jän­ner erklärt, in diese Richtung grünes Licht geben zu wollen. Ich freue mich sehr, dass es diesbezüglich auch Anträge von FPÖ und Grünen gibt.

Ich möchte jetzt noch ein Wort zu den Ausführungen des Kollegen Keck sagen. Ich bitte Sie, die Anträge in Zukunft ein bisschen genauer zu lesen, denn ich habe keine Verbesserung der Besatzdichten gefordert, sondern keine Verschlechterung, das heißt die Beibehaltung des momentanen Standes. Das ist, denke ich, doch ein biss­chen ein Unterschied. Natürlich sind wir auch eine Wirtschaftspartei, aber Wirtschaft darf natürlich nie auf Kosten anderer gehen – in diesem Bereich sind es die Tiere.

Fakt ist, es wurde etwa vor einem Jahr überlegt, die Besatzdichte zu verändern, weil es zu weniger Ausfällen kam. Zu dieser Verschlechterung sage ich ein klares Nein, das ist ein absolutes No-Go. Die Argumentation fand ich besonders interessant: denn man be­nötigt weniger Antibiotika. – Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. (Zwi­schenruf.) – Ein Widerspruch?

Ich darf Ihnen sagen, dass weltweit mehr Antibiotika im Nutztierbereich verwendet wer­den als in der Humanmedizin. Und um eine Zahl zu nennen, die uns, glaube ich, alle


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