Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 171

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Die Reformvorschläge beziehen sich insbesondere auf die zurechnungsunfähigen Tä­ter – und man muss schon sagen, der überwiegende Teil sind Täter; Täterinnen ma­chen einen wesentlich geringeren Anteil aus. Der Maßnahmenvollzug ist auch ein Bund-Land-Thema, denn wenn wir die Täter in die Gesundheitseinrichtungen der Länder überführen, dann wollen die Länder natürlich dafür auch Geld haben. Ich weiß, dass das immer zähe Verhandlungen sind.

Sie haben im Ausschuss versprochen, dass Sie sich auch der mangelnden Qualität der Gutachten sowohl bei der Zuweisung als auch bei der Entlassung aus dem Maßnah­menvollzug annehmen werden, und die Arbeitsgruppe regt die Einführung von Quali­tätsmindeststandards an.

Auch das Entlassungsmanagement soll optimiert werden. Von den etwa 850 im Maß­nahmenvollzug untergebrachten Personen werden jährlich um die 100 entlassen, und das ist nicht so unproblematisch. Es geht da um kranke Personen, um gefährliche Per­sonen oder um Personen, die eben zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig waren. Dort das Management zu verbessern, ist auch eine weitere Anregung.

Es hat mich gefreut, im Ausschuss zu hören, dass Sie die Vorschläge der Arbeitsgrup­pe zügig umsetzen werden, und ich hoffe, dass wir dann im Maßnahmenvollzug die modernsten Standards haben werden, die es gibt. Es hat sich in der Gesellschaft ei­niges entwickelt, auch in der Therapie und in der Betreuung dieser Personen, und mit dem Augenmerk, das Sie auf den Jugendstrafvollzug gelegt haben, sind wir zumindest auf dem richtigen Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

17.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Kirchgatterer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.38.19

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mei­ne Damen und Herren! Hohes Haus! Zwei Fragenkomplexe stellen sich im Justizbe­reich aus Sicht des Menschenrechtsausschusses, zum einen folgende Fragen: Gelingt die Eingliederung zum Beispiel in die Arbeitswelt nach dem Straf- und Maßnahmenvoll­zug, in welchem Ausmaß gelingt diese Eingliederung und wie hoch ist die Erfolgsquote der Eingliederung ganz besonders bei den Jugendlichen?

Der andere Fragenkomplex ist umschrieben mit dem Bereich der Negativfälle, die es in den Justizhaftanstalten gibt, die es nicht geben sollte. Ich möchte bei dieser Gelegen­heit die Arbeit der Volksanwaltschaft besonders positiv hervorheben, die unangemelde­ten Kontrollen, die wertvolle fachkundige Arbeit. Wir wissen aus den Medien von ver­schiedenen Fällen, einem Fall der Verwahrlosung und Übergriffen auf Jugendliche.

Meine Damen und Herren! Es geht um die positive Weiterentwicklung des Haftvollzu­ges in den Justizanstalten, und diese positive Weiterentwicklung bedingt vor allem auch die Wertschätzung aller, die in diesem Bereich tätig sind. Ganz besonders die Qualitätssicherung, die interdisziplinäre Fachaufsicht, die systemübergreifenden Pro­jekte und der positive Umgang mit den Verbesserungsvorschlägen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind vier wichtige, konkrete Anliegen von einer bedeutend län­geren Liste, die allgemein positiv bewertet und anerkannt sind.

Meine Damen und Herren, ich möchte nicht hinterm Berg halten und das Thema an­sprechen, das im Menschenrechtsausschuss einen wichtigen Teil der Beratungen ein­genommen hat, nämlich die Vorratsdatenspeicherung. Sie wurde von allen politischen Gruppierungen angesprochen. Ich möchte ganz kurz auf die historische Entwicklung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich eingehen. Diese wurde unter Blau-Schwarz von der FPÖ-Justizministerin Gastinger in Brüssel unterschrieben und damit für Öster-


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