zur bestmöglichen Betreuung in das Gesundheitsressort transferieren müssen. Natürlich stehen hier mühsame Verhandlungen mit den Krankenanstaltenträgern – also konkret auch mit den Ländern – an. Die scheue ich auch nicht, die haben zum Teil auch schon begonnen, aber es kann nicht sein, dass eine so wesentliche Frage, die geklärt und endlich gelöst werden muss, dann letztlich an der Frage scheitern kann, welche öffentliche Institution jetzt welche Budgetanteile zahlt. Letztlich ist es eine Verpflichtung der öffentlichen Hand, und es ist doch völlig sekundär, auf welcher Ebene der öffentlichen Hand jetzt letztlich diese Budgetmöglichkeiten eröffnet werden, die man da einfach braucht. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)
Und noch etwas möchte ich ergänzend sagen: Ich stehen noch unter dem Eindruck eines hervorragenden Symposiums, das heute stattgefunden hat, mit den wirklich führenden internationalen Experten zum Thema Radikalisierung und Deradikalisierung im Strafvollzug.
Ja, Kollege Steinhauser hat völlig recht. Ich kenne die Studie aus Ulm. Das ist ja auch einer der Gründe, weshalb ich mich an internationalen Vorbildern orientiere. Ich glaube, dass wir die Chance und die Möglichkeit haben, Österreich wieder nach vorne zu bringen, indem wir uns an internationalen Standards orientieren und damit auch die besten Möglichkeiten schaffen, um den Strafvollzug in Österreich wieder dort hinzukriegen, wo er einmal war und wo er wieder hingehört, nämlich ganz nach vorne. Das geht nur mit Ihrer Unterstützung, um diese bitte ich, und insofern danke ich für den Antrag. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)
17.59
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte. (Abg. Jarolim: Der Herr Lausch war nicht bei dem Symposium! – Abg. Schrangl: Nein, er war hier im Plenum! – Abg. Lausch: Sie eher schon, Kollege Jarolim! Sie schon! Sie haben eine schwere, eine schwer Traumatische! – Heiterkeit bei der FPÖ. – Bundesminister Brandstetter: Es waren sämtliche Anstaltsleiter aus ganz Österreich da!)
17.59
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen über die Menschenrechtslage im Strafvollzug und im Maßnahmenvollzug.
Die Einhaltung menschenrechtlicher Standards und die Überprüfung der Einhaltung ist in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat eine Notwendigkeit und eine Selbstverständlichkeit. Wenn es Mängel gibt, wie sie schon angesprochen wurden, dann ist sicherlich die Zustimmung zu diesem Antrag und die Umsetzung der in diesem Antrag genannten Maßnahmen ein Weg, um die Qualität im Strafvollzug und im Maßnahmenvollzug weiter zu heben.
Eine Strafhaft ist eine äußerst einschneidende Maßnahme, die zum einen das Unrecht der Tat verdeutlicht, deren Zweck aber weniger die Vergeltung als vielmehr die Resozialisierung, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein muss, wobei ich aufgrund der Erodierung mancher Grundsätze doch den Eindruck habe, dass man manchmal eher von einer Sozialisierung sprechen muss.
Besonderes Augenmerk müssen wir dabei auch auf die Jugendlichen legen. Die Sozialisierung geschieht meiner Ansicht nach am besten, wenn jemand eine Aufgabe, eine Beschäftigung hat. Ich halte es deshalb auch für notwendig, in den Strafvollzugsanstalten handwerkliches Personal zur Unterstützung der Strafvollzugsbediensteten zur Verfügung zu stellen, denn damit können Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die dann wiederum die Wiedereingliederung oder Eingliederung in die Gesellschaft er-
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