Sinnerfassend lesen wäre angebracht, auch bei Abgeordneten, lieber Kollege! – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Schieder: Aber es war nicht gelesen! Es war gesprochen!)
20.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte. (Abg. Schieder: Das war jetzt eine tatsächliche Berichtigung? – Weitere Zwischenrufe.)
20.30
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ... (Abg. Weninger: Hat sie einen Ordnungsruf gekriegt? – Abg. Cap: War das jetzt eine Berichtigung oder nicht? – Der Redner blickt in Richtung Präsidium.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. – Ich möchte gerne zur Bürgerinitiative „An der Hand“ reden, die wir im Petitionsausschuss zur Kenntnis genommen haben. Ich möchte mich vor allem ganz herzlich bedanken bei den 23 000 UnterzeichnerInnen der Bürgerinitiative, im Besonderen bei Frau Dr. Gudrun ... (Abg. Cap: Harrer!) Pardon? (Abg. Jarolim: Harrer!) Harrer? – Nein, da liegen Sie, glaube ich, nicht ganz richtig – macht aber nichts. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich möchte mich bei der Initiatorin ganz besonders bedanken für die großartige Unterstützung, für den großartigen Vortrag, den sie hier geleistet hat, und bei den 23 000 Unterstützern. Diese Bürgerinitiative hat vier Ziele genannt. Erstes Ziel war ein flächendeckender Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung; zweites Ziel war die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin; drittes Ziel war die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege; und das vierte Ziel war das verfassungsrechtliche Verbot der Sterbehilfe.
Ich glaube, wir können heute sagen, dass es bisher keine Bürgerinitiative im Nationalrat gegeben hat, die hier im Haus so intensiv diskutiert wurde. Das hing vor allem damit zusammen, dass wir die Parlamentarische Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ dafür eingerichtet gehabt haben. Dort gab es über 500 Expertengespräche; knapp zehn Sitzungen, die dazu abgehalten wurden; über 700 Stellungnahmen, die von Österreicherinnen und Österreichern dazu online direkt an das Parlament geliefert wurden; und es wurden alle NGOs und eigentlich die gesamte Zivilgesellschaft dazu eingeladen, und sie hat auch hier mitgearbeitet, hier im Haus, hier in dem Plenarsaal. Ich möchte mich auch bei allen ganz herzlich dafür bedanken, dass sie hier so intensiv mitgearbeitet haben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Besonders bedanken möchte ich mich natürlich auch bei jedem Einzelnen von Ihnen, denn Sie haben dazu beigetragen, dass wir in der Enquete-Kommission einen einstimmigen Beschluss herbeigeführt haben mit 51 Empfehlungen, die für die Österreicherinnen und Österreicher in der letzten Phase des Lebens, glaube ich, ganz besonders begleitend und wichtig sind.
Das Einzige, was in diesem Bereich jetzt nicht umgesetzt wurde, war dieses formale Verfassungsverbot der Sterbehilfe. Aber ich freue mich auch, sagen zu können, dass wir einstimmig beschlossen haben, dass an der bestehenden Rechtslage keine Änderung durchgeführt werden soll. Wenn Sie so wollen, Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative: In der Realverfassung hat sich nichts geändert – im Unterschied zu anderen Ländern –, im Gegenteil, das wurde somit weiter festgeschrieben. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Bürgerinitiative.
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