Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 219

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die Petition Nr. 22 ausführlicher diskutieren. Ich mache das natürlich sehr gerne, so wie auch im Ausschuss.

Ein liberaleres Waffenrecht, so wie es das in den USA gibt, steigert bewiesenermaßen sicher nicht die Sicherheit der Bevölkerung. (Abg. Schenk: Nicht ein „liberaleres“, son­dern ein liberales!) Ganz im Gegenteil, liebe Kollegin Schenk, der Revolver unterm Polster und die Schrotflinten an der Garderobe gefährden nur die Menschen (Abg. Schenk: ... sind illegale Waffen!), vor allem Kinder, Jugendliche und Ehepartnerinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb sagen wir: Wir sind gegen eine weitere Liberalisierung des Waffenrechts. Ich begrüße es auch dezidiert, dass die österreichischen Behörden die Ausstellung von Waf­fenpässen sehr restriktiv handhaben.

Abschließend: Mit Waffen und Gewalt wurden noch nie Konflikte gelöst. Darum sind wir gegen diese Petition. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Köchl.)

20.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


20.27.45

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich ganz kurz halten und auf die Petition Nr. 42 eingehen – diese hat ja Frau Wurm eingebracht –, worin gefordert wird: „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern“.

Frau Wurm, ich gebe Ihnen vollkommen recht, jede Vergewaltigung ist zu viel, jede un­sittliche Berührung/Belästigung ist zu viel. Ein Nein muss genügen, menschlich gese­hen auf jeden Fall. Aber die Frage ist, ob es auch vor Gericht praktisch unmöglich ist, ein Nein zu beweisen. Da wird dann, wie schon bis jetzt – dazu gibt es ja auch ein Ge­setz –, wieder Aussage gegen Aussage stehen. Ich glaube auch, kein Strafgesetz kann das menschliche Zusammenleben bis ins Letzte hinein regeln. Aber damit wird sich ja der Justizausschuss beschäftigen, dem ist die Petition auch zugewiesen worden.

Ich wünsche mir für den nächsten Ausschuss, dass auch die Bürgerinitiative „Halbe – Halbe –> Doppelresidenz“ dem Justizausschuss zugewiesen wird. Bei diesem Anlie­gen geht es um die Einführung der Doppelresidenz für Trennungskinder. Es soll eine gleichteilige Betreuung und ein gleichteiliger Aufenthalt der Kinder bei ihren Eltern ge­setzlich verankert werden. Meine Damen und Herren, wenn schon das sogenannte „Po-Grapsch“-Gesetz geschaffen werden soll, dann muss es auch möglich sein, dass das Wohnen für Kinder bei beiden Elternteilen im Gesetz verankert wird. – Danke. (Bei­fall bei der FPÖ.)

20.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Schenk zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Weninger: Jetzt passt auf!)

 


20.29.48

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Genau: Aufpassen, Ohren spitzen und Ohren waschen! Das wäre nicht schlecht.

Eine tatsächliche Berichtigung: Kollege Weninger hat vorhin in seinem Redebeitrag ge­sagt, ich würde ein „liberaleres“ Waffenrecht fordern.

Ich berichtige tatsächlich: Ich fordere ein liberales Waffenrecht und nicht ein „libera­leres“ Waffenrecht.

 


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