Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 286

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sung darstellt, aber diese Mühe haben Sie sich gar nicht gemacht. (Abg. Walter Rosenkranz: Waren Sie nicht im Ausschuss?) Es geht schlicht und einfach nur darum – das entnehme ich Ihrer Wortmeldung –, bestimmte Sprachen zu verbieten, also vorzuschreiben, dass in der Pause Deutsch gesprochen wird, und unter dem Deckmantel dieser Vorschrift eigentlich zu verbieten, dass Kinder in der Pause ihre Muttersprache verwenden können. Um nichts anderes geht es hier. (Abg. Kitzmüller: … sinnerfassend zuhören!)

Ich stelle mir die Frage, wie das umgesetzt werden soll – abgesehen von der Sinn­losigkeit dieses Vorschlages. Setzen Sie dann in der Schule eine Pausen-Sprach­polizei ein, die dann den hinter den Kindern herschnüffelt und schaut, welche Sprache sie sprechen? (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Ich habe im Internet gesehen, was Ihre Jugendorganisation sich vorstellt, nämlich Sank­tionen, dass, wenn die Kinder nicht Deutsch sprechen, sondern ihre Mutter­sprache in der Pause verwenden, sich das dann auf die Note auswirken soll. Also, wo kommen wir da hin?

Falls Sie das Problem aufgezeigt hätten, dass es zu Abkapselungen kommt, dann denke ich, dass das ein … (Abg. Walter Rosenkranz: Das habe ich im Ausschuss gemacht! Haben Sie nicht zugehört?) – Hier haben Sie sich die Mühe nicht gemacht. (Abg. Walter Rosenkranz: Sie merken sich gar nichts!) – Ich habe gesagt, hier haben Sie sich die Mühe nicht gemacht, Herr Kollege Rosenkranz.

Falls Sie sich die Mühe gemacht hätten, würde ich Ihnen antworten, dass ich nicht glaube, dass das ein taugliches Mittel gegen Abkapselung wäre, weil man sich auch in deutscher Sprache abkapseln kann, so man das möchte, sondern dass es dann sinnvoll wäre, mit pädagogischen Mitteln oder mit der Unterstützung der Schul­psychologie entsprechend entgegenzuwirken. (Abg. Stefan: Aber geh, das ist doch ein Blödsinn, das ist doch ein Unterschied, ob ich …! … haben Sie das noch nie gehört?)

Ganz abgesehen davon, Kollegen und Kolleginnen von der Freiheitlichen Partei, gibt es auch rechtliche Rahmenbedingungen, an die man sich halten soll und muss, nämlich die Menschenrechtskonvention. (Abg. Stefan: Müssen Sie das ablesen?) Ein derartiger Vorschlag widerspricht dem in der Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Privat- und Familienleben und auch dem in der österreichischen Verfassung verankerten Recht des Kindes. (Abg. Walter Rosenkranz: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Berliner SPD etwas gegen die Menschenrechte hat!) Daher werden wir mit großer Überzeugung diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.46


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


21.46.40

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministra! Hohes Haus! Wir haben in der vorigen Debatte sehr oft das hohe Gut der Autonomie loben gehört. Auch ich würde in dieses Lob einstimmen – verstärkte Schulautonomie ist sicher ein Schlüssel für eine bessere Schule in Österreich. Die Regelungsdichte unserer Schulen ist unglaublich hoch, und sie unterbindet immer wieder Initiativen und gute Ideen von unten. Deswegen ist das ein wichtiges Vorhaben, das ohnehin, wie man hört, die Unterstützung aller findet. Es ist zu hoffen, dass es dann auch ent­sprechend ausgestaltet wird, aber da bin ich optimistisch.

Ich glaube, dass eine Regelung wie die hier vom Kollegen Rosenkranz als generell gültige Verordnung angestrebte besser Platz in den Schulen selber hat. Wenn Schulen meinen, es wäre günstig, ihre Kinder auch in den Pausen zum vermehrten Gebrauch


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