Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 305

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Zusammenfassend kann man sagen, es braucht im Bereich der Frauenpensionen noch weitere Verbesserungen, und daher ist dieser Antrag zur Weiterbehandlung und zur Weiterverbesserung der Situation auch im Sozialausschuss gut aufgehoben. (Beifall bei der ÖVP.)

22.51


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schimanek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.51.30

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Bevor ich zum eigentlichen Inhalt meiner Wortmeldung komme, möchte ich ganz kurz zurückschwenken zum letzten Tagesordnungspunkt. Jetzt ist der Herr Sieber nicht da, aber ich wollte ihm gratulieren. Das hat fast wie eine Jungfernrede geklungen, auch so, wie der Applaus bei den Damen und Herren in der ÖVP war. Jetzt ist er nicht mehr da, aber vielleicht richten Sie ihm das aus. So euphorisch habe ich ihn noch nie erlebt! – Jetzt aber zu diesem Antrag. (Zwischenruf des Abg. Prinz.) – Genau!

Jetzt aber zu meinem Antrag betreffend Berechnung der negativen Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe: Herr Kollege Schopf, das ist ein Antrag der SPÖ-Frauen aus Niederösterreich vom 28. November 2014, also der ist noch relativ neu, und auch Ihre Damen und Funktionärinnen in Niederösterreich möchten so eine Studie haben.

Wenn Sie jetzt sagen, es gibt da schon sehr viel, dann können Sie das gerne uns und natürlich auch dem Sozialausschuss zukommen lassen, denn wenn der Antrag jetzt zugewiesen wird, bin ich sehr froh, wenn da etwas weitergeht. Das ist tatsächlich ein sehr wichtiges Thema, denn viele Frauen entscheiden sich freiwillig für Teilzeit – wir haben es gehört –, um auch bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben. Und für mich ist dann schon auch ein sehr wichtiger Punkt, dass Frauen, wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden, auch darüber Bescheid wissen, was das für Konsequenzen hat. Für mich ist es nämlich immer noch ein bisschen eigenartig, dass dann, wenn Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen außerhäuslich vergeben werden, sie etwas wert sind, wenn das die Frau zu Hause macht, dann eben nicht – und das kann so nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Ausschuss ist dann aber noch ein Antrag von mir leider vertagt worden, und zwar ist das jener betreffend die Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit pro Kind. – Das war schon etwas eigenartig: Das hätte ja fast zum Koalitionsbruch geführt, weil die ÖVP klipp und klar gesagt hat, ja, sie würde meinen Antrag unterstützen, aber die SPÖ ist strikt dagegen. – Nun, leider habe ich nicht mehr sehr viel Zeit, aber ich möchte diesen Antrag trotzdem noch einmal einbringen und der ÖVP Gelegenheit geben, diesen Antrag hier auch zu unterstützen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrech­nung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit pro Kind

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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