Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 306

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich mit Nachdruck für die Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit für jedes Kind in der Pensionsversicherung einzu­setzen.“

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Ich bitte um Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

22.54


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen ist somit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

betreffend Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit pro Kind

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 20. Mai 2015 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 9: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den An­trag 916/A(E) der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Berechnung der negativen Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe (621 d.B.)

Als Kindererziehungszeiten gelten für die Pensionsversicherung nur Zeiten, die über­wiegend der Kindererziehung gewidmet werden.

Für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen gibt es nun Versicherungszeiten, die im Jahr 2015 mit monatlich 1.694,39 Euro bewertet werden.

Als Zeiten der Kindererziehung werden maximal die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt. Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab der Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit dem Beginn der Kindererziehungszeit des nächsten Kindes. An­spruch auf das höchste Ausmaß von 48 Kalendermonaten als angerechnete Versiche­rungszeiten haben Mütter also nur dann, wenn sie entweder nur ein Kind bekommen oder der Abstand zwischen den Kindern jeweils mehr als vier Jahre beträgt.

Dass es durch diese Regelung zu großen Benachteiligungen insbesondere für Mütter aufgrund der Kindererziehungszeiten kommt, wird von uns Freiheitlichen schon seit Jahren kritisiert.

Die Bundesregierung ist jedoch in dieser Frage bisher untätig geblieben, und man beschränkt sich auf leere Versprechen und Forderungen, wie nachfolgend dargestellt:

So stellte beispielsweise die ÖVP-Abgeordnete Dorothea Schittenhelm in der Frage­stunde des Nationalrates am 17. Mai 2011 in diesem Zusammenhang auch eine entsprechende mündliche Anfrage mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Regierungsprogramm ist festge­schrieben, dass es eine Verbesserung der Anrechnungszeiten der Kindererziehung auf die Pension geben soll. Jetzt wird ja nach den Abständen zwischen den Geburten berechnet, ich meine aber, dass jedes Kind gleich viel wert ist und daher auch für jedes Kind gleich viele Monate angerechnet werden sollen.

 


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