Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 50

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Positiv zu vermerken ist, dass Deutschland, die größte Industrienation Europas, den Aus­stieg aus der Atomenergie gewagt und beschlossen hat. Aber – und das müssen wir heute feststellen – die Nuklearlobby hat sich nach dem Schock von Fukushima wieder neu formiert. Es gilt daher wachsam zu sein im Zusammenhang mit dem EFSI, dem Juncker-Investitionsprogramm, das derzeit in Trilog-Verhandlungen steht, und es gilt wachsam zu sein im Zusammenhang mit der Formulierung der Energieunion. Das ist in diesem Zusammenhang unsere Aufgabe: Es darf zu keiner Sonderstellung, zu keiner außerordentlichen Unterstützung der Atomenergie kommen. Das gilt es mit allem Nach­druck zu verhindern. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Dass hier im Hohen Haus alle Fraktionen diese Anti-Atomenergiehaltung als gesamt­staatlichen Konsens vertreten, diese österreichische Haltung in dieser Frage – und das möchte ich ausdrücklich betonen – stärkt die Position der Bundesregierung in dieser Frage.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Beihilfe für das Kernkraftwerk Hinkley Point C in Großbritannien steht in klarem Widerspruch zum Beihilferecht der Europäischen Union. Wir haben deswegen beschlossen, auch auf Grundlage dieses Allparteienkonsenses hier im Hohen Haus, dass wir eine Nich­tigkeitsklage gegen diese illegale Beihilfe einbringen werden. Die Vorbereitungen zur Klage sind sehr weit fortgeschritten, und wir werden diese Klage, die in der Zwi­schenzeit am 28. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, fristgerecht einbrin­gen. (Zwischenruf der Abg. Moser.)

Mittlerweile wissen wir auch, dass die luxemburgische Regierung beschlossen hat, sich dieser Nichtigkeitsklage anzuschließen, und ich werde dieses Thema auch bei der nächstwöchigen Konferenz der deutschsprachigen Umweltminister in Vaduz zur Spra­che bringen.

Das Festhalten der tschechischen Regierung am Ausbau der Kernenergie ist bedauer­lich. Im April des letzten Jahres hat zwar der tschechische Energiekonzern die Aus­schreibung für den Ausbau von Temelín 3 und 4 zurückgezogen. Allerdings hat das Staatsamt für Nukleare Sicherheit im Oktober 2014 die Standortgenehmigung laut tschechischem Atomgesetz für die geplanten Reaktorblöcke 3 und 4 erteilt. Ob nun tatsächlich gebaut wird, ist noch offen. Und nicht ganz unmaßgeblich in diesem Zu­sammenhang – das hat mir gegenüber auch der tschechische Umweltminister Brabec durchblicken lassen – ist die Klage Österreichs betreffend die Beihilfe für Hinkley Point C.

Es gibt bedauerlicherweise keine rechtlichen Mittel zur Verhinderung des Baus von Kernkraftwerken, sofern die entsprechenden Mindestkriterien eingehalten werden. (Abg. Moser:  Beihilfe klagen!) Das UVP-Verfahren ist formal korrekt abgelaufen.

Entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 werden wir alle Möglichkeiten zur Einberufung einer EURATOM-Vertragsrevisionskonferenz mit dem Ziel eines Ausstiegs aus der Atomenergie ausschöpfen. Was nun die Neuorien­tierung der EURATOM-Forschung anbelangt, ist dies eine langjährige Forderung Ös­terreichs, stellt aber nur eines der Ziele Österreichs im Zusammenhang mit der Reform des EURATOM-Vertrages dar.

Grundsätzlich darf ich in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Bundesmi­nisters für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verweisen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Räd­ler. – Bitte.

 


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