Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 74

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sei. Inzwischen gibt es dieses Programm, es liegt vor, und darin ist durchaus auch eine Empfehlung zum Humusaufbau enthalten. Der Antrag wird aber trotzdem heute abge­lehnt, was ich sehr, sehr schade finde, denn meiner Meinung nach schaut ambitionierte Klimapolitik ein bisschen mutiger und engagierter aus. Das ist ein Beispiel für nicht ganz so mutige Vorgangsweisen der Bundesregierung.

Ähnlich ist es auch bei unserem Antrag betreffend Blei im Trinkwasser. Dieses Pro­blem – das haben Sie völlig richtig erwähnt – tritt vor allem in alten Häusern in Bal­lungszentren auf. Das ist in Wien, in Linz und in Graz. Fakt ist, dass die auftretenden Bleiwerte von den Steigleitungen et cetera stammen und da die gesetzliche Lage nicht eindeutig ist. Und genau darum geht es!

Sie haben das OGH-Erkenntnis aus dem Jahre 2004 angesprochen. Daraus geht her­vor, dass im Zweifelsfall eben nur ein kostenintensiver Klagsweg für die Mieter möglich ist. Vor über 10 Jahren wurde dieses Thema bereits angesprochen, damals durch den Konsumentenschutzminister Haupt. Seither gibt es da keine klare gesetzliche Rege­lung. Das war letztendlich der Grund für unsere Initiative, die dann in diesem Antrag mündete, weil es um das Recht der Konsumenten geht.

Ich muss sagen, umwelttechnisch kann ich es nicht zulassen, dass man einfach sagt, man soll das Trinkwasser vor dem Gebrauch einige Zeit laufen lassen. Also das ist um­welttechnisch, glaube ich, heutzutage so nicht akzeptierbar. Und: Gehen Sie hinaus, fragen Sie die Leute! Ich glaube, die Information, dass man, um das Blei im Trinkwas­ser zu minimieren, das Wasser einige Zeit laufen lassen muss, ist auch nicht gegeben. Es geht mir hier um Information und um Schutz der Konsumenten, weil wir alle wissen, Blei hat einfach eine negative Auswirkung auf den menschlichen Körper: Es lagert sich ab und bildet Depots.

Es ist in Zeiten wie diesen nicht möglich, dass wir hier eine klare Gesetzeslage schaf­fen. Ich weiß, der Antrag wird heute leider abgelehnt. Aber vielleicht können wir uns gemeinsam noch einmal hinsetzen und hier einfach versuchen, zu einer Initiative zu gelangen, dass wir gemeinsam das Blei aus dem Trinkwasser bekommen, nämlich nicht zulasten irgendwelcher Hauseigentümer, sondern zum Schutz der Bevölkerung. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

12.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


12.00.46

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zu­seher! Frau Kollegin Weigerstorfer, ich kann mich Ihrem Wunsch nach einem neuen Tagesordnungspunkt im Umweltausschuss zum Thema Blei im Wasser sofort an­schließen, denn wir haben heute bereits einen neuen Antrag eingebracht, der von Ih­rem aber deutlich abweicht.

Wie Sie wissen, haben wir im Umweltausschuss gegen Ihren Antrag gestimmt, was wir auch heute im Plenum machen werden. Ich möchte das auch hier noch einmal begrün­den: Ja, es ist den Menschen nicht zumutbar, dass sie Blei in ihrem Trinkwasser ha­ben. Aber: Nein, ich gehe nicht davon aus, dass es die richtige Maßnahme ist, Eigen­tümer und Eigentümerinnen ganz grundsätzlich dazu zu verpflichten, große bauliche Investitionen anzustoßen, wenn sich zum Beispiel bleihaltige Steigleitungen noch im Ge­bäude befinden.

Unser Zugang ist ein klarer, nämlich: Wir gehen davon aus, dass sowohl bei Immo­bilienkäufen als auch bei der Anmietung der Zustand der Leitungen ein wesentliches Kriterium ist, und daher geht es nicht in erster Linie um das Verbot oder um bauliche


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