Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 75

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Investitionen, sondern es geht um Information. Daher fordern wir in dem Antrag, der auch schon eingebracht worden ist, dass bei der Anmietung oder beim Kauf einer Im­mobilie klar angegeben sein muss, ob sich bleihaltige Leitungen, Steigleitungen, Zu­bringer im Gebäude befinden oder nicht. Daraus ableitend kann dann der Mieter, die Mieterin entscheiden, ob sie das Objekt wünschen oder nicht.

Ich möchte noch zu einem zweiten Punkt kommen, der heute hier verhandelt wird, näm­lich zu meinem Antrag zur Abschaffung der Subvention bei Kohleverstromung. Hierzu ein paar relevante Fakten zu Beginn: Wovon sprechen wir? – Wir sprechen von einer Subvention, die die Republik Österreich derzeit in Summe 70 Millionen € im Jahr kostet. Wir sprechen davon, dass die sogenannte Kohle, die derzeit mit 50 € pro Tonne besteuert wird, in bestimmten Bereichen von der Steuer befreit ist. Einer der Punkte lautet hier wörtlich: „Kohle, soweit sie zur Erzeugung elektrischer Energie verwendet wird.“ – Das ist historisch begründbar, war lange Zeit notwendig, ist es aber heute bei Weitem nicht mehr.

Die Freiheitlichen sind hier weiter gegangen und haben ein komplettes Verbot der Koh­leverstromung gefordert. Das haben wir aus einem wesentlichen Grund abgelehnt: Die Kohleverstromung ist in Österreich deutlich rückläufig. Es gab noch vor drei Jahren sieben Kraftwerke, die Strom aus Kohle erzeugt haben, mittlerweile sind es nur noch drei. Diese gibt es noch temporär, aus strategischer Sicht sind sie derzeit für die Ener­gieversorgung in Österreich notwendig. Wir sehen einen Trend, der so weit rückläufig ist, dass ein Verbot nicht mehr begründbar ist.

Was noch Wichtiges zur Kohleverstromung zu sagen ist, ist, dass HEAL sowie Glo­bal 2000 eine jährliche Studie herausgeben. Für das Jahr 2014 haben sich die Folgen von Kohleverstromung in Österreich durch 120 vorzeitige Todesfälle und 192 Millio­nen € an volkswirtschaftlichem Schaden gezeigt. Das bedeutet, wir subventionieren mit 70 Millionen € eine Technologie, die 192 Millionen € an volkswirtschaftlichem Schaden fabriziert und angeblich auch 120 vorzeitige Todesfälle zur Folge hat. Das kann nicht in unserem Sinne sein.

Ich möchte hier zusätzlich anmerken, dass es um ein Gesamtpaket geht. Heute ist die­ser eine Antrag im Plenum, aber für uns ist wichtig, dass wir die Subventionen bei um­weltschädlichen Förderungen auf null fahren, dass wir gleichzeitig aber auch Förde­rungen, wie zum Beispiel die Ökostromförderung, deutlich reduzieren und in weiterer Folge abschaffen, denn wenn die eine Technologie nicht mehr subventioniert wird, brau­chen wir die andere nicht zu fördern. Wenn wir beides tatsächlich zurückfahren und dann auch noch das umsetzen, wofür wir sehr stark einstehen, nämlich eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten, dann brauchen wir den Unternehmen nicht von der linken Hosentasche etwas herauszuziehen, um es ihnen nachher in die rechte wieder zurückzugeben. Das ist das klare Ziel, und dafür stehen wir. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winter zu Wort. – Bitte.

 


12.05.12

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Zuallererst möchte ich einmal dem Herrn Kollegen Sieber recht herzlich für seine Aussage dan­ken, dass zwar durch die Anreicherung des Bodens mit Humus sehr viel CO2 gebun­den wird, aber dass man damit das Klima nicht ändern kann. (Abg. Sieber: Nicht ret­ten! Nicht „nicht ändern“!) Ich freue mich darüber, dass diese Ansicht endlich auch par­teiübergreifend Zustimmung findet. Das ist schon einmal eine sehr positive Sache.

Diese drei Anträge, die heute unter einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst sind, haben eigentlich inhaltlich relativ wenig miteinander zu tun, außer dass sie eben im


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