Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 77

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12.10.03

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch zu die­sen drei Tagesordnungspunkten ganz kurz Stellung nehmen. Zunächst zum Tagesord­nungspunkt betreffend Humusaufbau, zum Antrag des Abgeordneten Hofer.

Nun, es ist so, dass die Erhaltung beziehungsweise die Entwicklung von Böden in Rich­tung eines optimalen Humusgehaltes in mehrfacher Hinsicht wichtig ist. Humus ist ja nicht nur ein wichtiger Kohlenstoffspeicher, und damit eine CO2-Senke, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für die Fruchtbarkeit und für die Ertragfähigkeit unserer Böden. Das ist schon in den Debattenbeiträgen vorhin richtig angemerkt worden. Des­wegen haben wir auch ganz bewusst in unserem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes diesen Maßnahmen, den humusaufbauenden und kohlenstoffanrei­chernden Maßnahmen, einen zentralen Stellenwert eingeräumt, weil der Humusaufbau auch eine Klimaschutzmaßnahme ist und natürlich für die Bodenfruchtbarkeit der Acker­böden, aber auch der Grünlandböden ganz maßgeblich ist.

Die positive Wirkung der Maßnahmen ist – das kennen wir, das ist auch wissenschaft­lich belegt durch die Evaluierungen der Programme, der verschiedenen Maßnahmen, die wir in den ländlichen Entwicklungsprogrammen in den letzten 15 Jahren durchge­führt haben – eindeutig belegt. Maßnahmen zum Biolandbau, die Begrünung im Acker­bau, Feldfutterbau sowie der Einsatz organischer Düngemittel in Kombination mit Frucht­folgen, aber auch zum Beispiel die Beweidung der Almflächen wie insgesamt die Be­weidung der Grünlandflächen, sind humusbildend. Das muss man auch einmal feststel­len. (Abg. Moser: Weniger Versiegelung und weniger Zersiedelung!)

Grundsätzlich konnte durch die Umsetzung der humusaufbauenden Maßnahmen im Ver­lauf der letzten 15 Jahre maßgeblich zu dieser positiven Entwicklung des Humusauf­baus beigetragen werden. Wir haben deswegen ganz bewusst die Maßnahmen im ländlichen Entwicklungsprogramm, die dem Klimaschutz und der Bodenfruchtbarkeit dienen, verstärkt.

Was den Antrag des Abgeordneten Pock im Zusammenhang mit der Frage der steu­erlichen Begünstigung für Kohleverstromung betrifft, so stimme ich – und ich glaube, alle hier – grundsätzlich mit der Einschätzung überein, dass in einem modernen, zu­kunftsfähigen, erneuerbaren Energiesystem für die Verstromung von Kohle eigentlich langfristig kein Platz mehr bestehen sollte. Aus der Sicht ist es auch positiv – wir haben das im Ausschuss diskutiert –, dass es seitens der österreichischen Kraftwerksbetrei­ber zumindest die Bereitschaft gibt, die Stilllegung bestehender Kohlekraftwerke vorzu­sehen oder aus diesen schrittweise auszusteigen, und auch keine neuen Standorte mehr in Diskussion sind.

Bedauerlich ist auf der anderen Seite, dass es auf europäischer Ebene leider nicht ge­lungen ist, durch den EU-Emissionshandel die Stromerzeugung aus Kohle zurückzu­drängen. Bedauerlicherweise ist es gerade in Deutschland derzeit en vogue, wieder bil­lige Steinkohle zum Einsatz zu bringen. Da muss man dagegenhalten, weil das aus meiner Sicht kein nachhaltiges und kein zukunftsfähiges Energiesystem ist.

Was die Frage der erwähnten Steuerbefreiung anlangt, so darf ich auf das Kohleabga­begesetz verweisen und die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen anspre­chen. Sie kennen die Thematik mit der Doppelbesteuerung – der Elektrizitätsabgabe auf der einen Seite und der Steuerbefreiung für Kohle auf der anderen Seite. Aus Um­weltsicht stimmen wir, glaube ich, alle überein, dass das als kontraproduktiv zu be­trachten ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch gerne noch einmal, um das positiv zu be­enden, auf die sehr positive Energiebilanz 2014 verweisen (Abg. Brunner: Das ist ein Jahr!), die einen deutlichen Rückgang im Einsatz fossiler Energieträger belegt (Abg.


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