12.10
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch zu diesen drei Tagesordnungspunkten ganz kurz Stellung nehmen. Zunächst zum Tagesordnungspunkt betreffend Humusaufbau, zum Antrag des Abgeordneten Hofer.
Nun, es ist so, dass die Erhaltung beziehungsweise die Entwicklung von Böden in Richtung eines optimalen Humusgehaltes in mehrfacher Hinsicht wichtig ist. Humus ist ja nicht nur ein wichtiger Kohlenstoffspeicher, und damit eine CO2-Senke, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für die Fruchtbarkeit und für die Ertragfähigkeit unserer Böden. Das ist schon in den Debattenbeiträgen vorhin richtig angemerkt worden. Deswegen haben wir auch ganz bewusst in unserem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes diesen Maßnahmen, den humusaufbauenden und kohlenstoffanreichernden Maßnahmen, einen zentralen Stellenwert eingeräumt, weil der Humusaufbau auch eine Klimaschutzmaßnahme ist und natürlich für die Bodenfruchtbarkeit der Ackerböden, aber auch der Grünlandböden ganz maßgeblich ist.
Die positive Wirkung der Maßnahmen ist – das kennen wir, das ist auch wissenschaftlich belegt durch die Evaluierungen der Programme, der verschiedenen Maßnahmen, die wir in den ländlichen Entwicklungsprogrammen in den letzten 15 Jahren durchgeführt haben – eindeutig belegt. Maßnahmen zum Biolandbau, die Begrünung im Ackerbau, Feldfutterbau sowie der Einsatz organischer Düngemittel in Kombination mit Fruchtfolgen, aber auch zum Beispiel die Beweidung der Almflächen wie insgesamt die Beweidung der Grünlandflächen, sind humusbildend. Das muss man auch einmal feststellen. (Abg. Moser: Weniger Versiegelung und weniger Zersiedelung!)
Grundsätzlich konnte durch die Umsetzung der humusaufbauenden Maßnahmen im Verlauf der letzten 15 Jahre maßgeblich zu dieser positiven Entwicklung des Humusaufbaus beigetragen werden. Wir haben deswegen ganz bewusst die Maßnahmen im ländlichen Entwicklungsprogramm, die dem Klimaschutz und der Bodenfruchtbarkeit dienen, verstärkt.
Was den Antrag des Abgeordneten Pock im Zusammenhang mit der Frage der steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung betrifft, so stimme ich – und ich glaube, alle hier – grundsätzlich mit der Einschätzung überein, dass in einem modernen, zukunftsfähigen, erneuerbaren Energiesystem für die Verstromung von Kohle eigentlich langfristig kein Platz mehr bestehen sollte. Aus der Sicht ist es auch positiv – wir haben das im Ausschuss diskutiert –, dass es seitens der österreichischen Kraftwerksbetreiber zumindest die Bereitschaft gibt, die Stilllegung bestehender Kohlekraftwerke vorzusehen oder aus diesen schrittweise auszusteigen, und auch keine neuen Standorte mehr in Diskussion sind.
Bedauerlich ist auf der anderen Seite, dass es auf europäischer Ebene leider nicht gelungen ist, durch den EU-Emissionshandel die Stromerzeugung aus Kohle zurückzudrängen. Bedauerlicherweise ist es gerade in Deutschland derzeit en vogue, wieder billige Steinkohle zum Einsatz zu bringen. Da muss man dagegenhalten, weil das aus meiner Sicht kein nachhaltiges und kein zukunftsfähiges Energiesystem ist.
Was die Frage der erwähnten Steuerbefreiung anlangt, so darf ich auf das Kohleabgabegesetz verweisen und die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen ansprechen. Sie kennen die Thematik mit der Doppelbesteuerung – der Elektrizitätsabgabe auf der einen Seite und der Steuerbefreiung für Kohle auf der anderen Seite. Aus Umweltsicht stimmen wir, glaube ich, alle überein, dass das als kontraproduktiv zu betrachten ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch gerne noch einmal, um das positiv zu beenden, auf die sehr positive Energiebilanz 2014 verweisen (Abg. Brunner: Das ist ein Jahr!), die einen deutlichen Rückgang im Einsatz fossiler Energieträger belegt (Abg.
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