Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 78

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Brunner: Das ist ein Jahr! – Abg. Pirklhuber: Milder Winter!), nämlich bei der Stein­kohle einen Rückgang um 18 Prozent, bei Koks minus 26 Prozent, bei Heizöl minus 29 Prozent. Sie sehen, hier wirkt der Ansatz für erneuerbare Energieträger.

Zum Antrag „Blei im Trinkwasser“ von der Frau Abgeordneten Weigerstorfer darf ich vorausschicken, dass dieses Thema nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt – das haben wir auch im Ausschuss schon diskutiert –, sondern, im Zusammenhang mit der Trinkwasserverordnung, in jenen der Bundesministerin für Gesundheit. Die Einhaltung des Grenzwertes von zehn Mikrogramm pro Liter ist zweifellos zum Schutz besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen – wie Schwangeren, Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern –, wie Sie das auch richtig angesprochen haben, notwendig.

Die Quellen von Blei im Trinkwasser sind in der Regel Bleirohre von Hausanschlusslei­tungen, Hausinstallationen und Armaturen. Für diese Hausanschlussleitungen ist noch der Wasserversorger im Sinne des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzge­setzes zuständig. Für die Bundesregierung gibt es momentan keine rechtliche Möglich­keit, Maßnahmen zum Austausch von Bleirohren und Hausinstallationen anzuordnen oder zu fördern. In Wien ist es zumindest seit 2007 gelungen, sämtliche Bleirohre in Haus­anschlussleitungen auszutauschen.

In meinem Zuständigkeitsbereich achten wir vor allem im Rahmen der Siedlungswas­serwirtschaft darauf, dass 40 Jahre alte Verrohrungen jetzt ausgetauscht werden. Da­für sind auch hier im Hohen Haus durch die Verlängerung des Förderzusagerahmens im Rahmen der Siedlungswasserwirtschaft die entsprechenden Voraussetzungen ge­schaffen worden. Das ist auch ein positiver Beitrag in diesem Zusammenhang. – Vie­len Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


12.16.05

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kol­leginnen und Kollegen! Um an die letzten Worte des Herrn Umweltministers anzu­schließen: Ich hoffe, dass es hier nicht nur bis 2016 entsprechende Förderungen im Siedlungswasserbau gibt, sondern auch darüber hinaus. Das wird natürlich auch ein Schwerpunkt in den Verhandlungen für den zukünftigen Finanzausgleich sein, weil eben diese Förderungen ein wesentlicher Beitrag nicht nur dazu sind, dass es zukünf­tig ebenfalls gesundes, gutes Trinkwasser in den ländlichen Regionen geben muss, sondern auch dazu, dass die Gemeinden, die Kommunen finanziell entlastet werden.

Ich beziehe mich nun in meinen weiteren Ausführungen auf den vorliegenden Ent­schließungsantrag betreffend Humusaufbau, der sich an die Bundesregierung richtet, mit dem Ziel, dass Maßnahmen zur Erhöhung des Humusgehaltes in den Böden ge­setzt werden. Ziel ist, dass CO2 gebunden werden soll. Laut Antrag hat die Landwirt­schaft in den vergangenen fünf Jahrzehnten weltweit gleich viel CO2 in die Luft emittiert wie die fossile Industrie.

Klar ist aber auch, dass Österreich zur CO2-Bindung Maßnahmen setzen kann, abge­stimmt auf die Größe des Landes und im internationalen Kontext. Das tun wir. Ich ver­weise hier nur auf die neue GAP, die Gemeinsame Agrarpolitik. Im Bereich der Markt­ordnung und im Programm Ländliche Entwicklung berücksichtigen wir hier schon eine schonende Bewirtschaftung von Grund und Boden, auch was den Biolandbau und das ÖPUL-Programm betrifft. Vor allem in den Bereichen Wein- und Obstbau haben wir in der Vergangenheit entsprechende Erfolge erzielt. Ich darf erwähnen, dass Österreich Bio-Europameister ist: Kein Land hat umgerechnet auf die gesamte landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche einen höheren prozentmäßigen Bioflächenanteil als Österreich.

 


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