Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 125

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verfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vorgesehen ist, vorrangig zu berück­sichtigen.““

2. In Artikel 6 entfällt Z 6 (§ 2 Abs. 7 GVG-B).

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Ein letzter Grund dafür, dass wir dieser Novelle nicht zustimmen können, ist die Dis­kussion um die Rot-Weiß-Rot-Card. Es gab im Ministerialentwurf eine kleine Änderung, die vorgesehen hätte, dass Drittstaatsangehörige, die in Österreich studiert haben, hier ein Studium fertig gemacht haben, mehr Zeit für die Jobsuche haben. Es ist momentan vorgesehen, dass sie genau sechs Monate Zeit haben. Das Problem dabei ist aber, dass die Abwicklung bei den Behörden extrem lang dauert, nämlich teilweise bis zu zwölf Wochen. Das heißt, sie haben dann de facto nur noch drei Monate Zeit, einen Job zu finden. Dazu war, wie gesagt, ein Vorschlag im Ministerialentwurf drinnen, der ist jetzt weggefallen.

Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss gesagt, da kommt ein ganzes Paket. Das Problem ist, ich kann das nur schwer glauben, weil ich ja weiß, dass das eher nicht an Ihnen und nicht an der ÖVP liegt, sondern an der SPÖ, die da ja Sorge hat, dass es zu Lohndumping und dergleichen kommt. Nichtsdestotrotz glaube ich, wir brauchen eine Änderung bei der Rot-Weiß-Rot-Card, und das schleunigst, weil wir wissen, dass sie so, wie sie jetzt ist, schlichtweg nicht funktioniert.

Alles in allem ist das eine Regierungsvorlage, die ganz wichtige Probleme im Asylbe­reich nicht angreift. Es ist eine Regierungsvorlage, die Dinge verschärft, die sie nicht vereinfacht und nicht vereinheitlicht, und genau deswegen können wir dieser Regie­rungsvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)

14.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015 (610 d.B.)

über die Regierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremden­polizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversor­gungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (610 d.B.) über die Re­gierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrich­tungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizei­gesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsge­setz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 wird nach Z 8 folgende Z 8a eingefügt:

 


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