Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 126

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„§ 9a lautet: „Bei der Anwendung dieses Bundesgesetzes ist das Wohl des Kindes, wie es insbesondere auch im Übereinkommen über die Rechte des Kindes und im Bundes­verfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vorgesehen ist, vorrangig zu berück­sichtigen.““

2. In Artikel 6 entfällt Z 6 (§ 2 Abs. 7 GVG-B).

Begründung

ad 1.: Das Prinzip des Kindeswohls ist in der Neufassung der EU-Asylverfahrens­richtlinie in mehreren Bestimmungen verankert (vgl. Erwägungsgrund 33, Art. 25 Abs. 1 lit. a, Art. 25 Abs. 6 sowie Art. 25 Abs. 6 lit. c). Es soll daher auch im BFA-VG aus­drücklich Erwähnung finden, damit sichergestellt ist, dass es in Asylverfahren vorrangig berücksichtig werden muss.

ad 2.: § 2 Abs. 7 neu sieht vor, dass Asylwerber, deren Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde, ihren Anspruch auf Grundversorgung verlieren, sofern das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung nicht zuerkennt. Die Berück­sichtigung humanitärer und materieller Grundbedürfnisse ist eine wichtige Vorausset­zung für faire Verfahren, da unversorgte Asylwerber_innen zumeist nicht in der phy­sischen und/oder psychischen Verfassung sind, ihr Verfahren bestmöglich zu führen. Dazu kommt, dass das Verarmen von Asylwerber_innen unerwünschte soziale und hu­manitäre Konsequenzen nach sich ziehen kann. Alle mittellosen Asylwerber_innen soll­ten daher Grundversorgungsleistungen erhalten; ein Ausschluss von den Leistungen der Grundversorgung sollte nur für die Dauer einer unentschuldigten Abwesenheit mög­lich sein. Dieser hier neu geschaffene Verlusttatbestand ist daher zu streichen.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Lud­wig. – Bitte.

 


14.42.09

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn eine Gruppe aus Graz mit ihrem Leiter Alfred Gaar, die heute meinen Kollegen Michael Ehmann be­sucht hat, herzlich begrüßen. Sie sitzen auf der Tribüne – herzlich willkommen. (Allge­meiner Beifall.)

Geschätzte Damen und Herren! Immer, wenn wir hier im Parlament eine Debatte über das Asylgesetz und die Unterbringung von Flüchtlingen führen, wird sie auf vielen Sei­ten sehr emotional geführt. Ich bin aber sehr dankbar dafür, dass Otto Pendl auf seine Art immer versucht, ein Stückchen Sachlichkeit hineinzubringen (ironische Heiterkeit bei den Grünen) – ich meine das jetzt wirklich ganz ehrlich! –, weil ich davon überzeugt bin, dass diese Thematik tatsächlich Sachlichkeit verlangt und dass das Polarisieren auf beiden Seiten einfach niemandem, keinem einzigen Menschen, der zu uns kommt, der bei uns Asyl sucht, der bei uns Schutz sucht, hilft. Es hilft einfach nicht, wenn die eine oder die andere Seite polarisiert.

Wir sind dazu da, den Menschen Schutz zu geben. Wir sind dazu da, mit ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren den Menschen Klarheit zu geben, ob sie dableiben können oder nicht. Ich glaube, das ist Aufgabe der Politik, geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen. Und ich sehe auch eine ganz, ganz große Verantwortung von uns Politikerinnen und Politikern – ganz egal, auf welcher Ebene wir arbeiten, ob wir im Nationalrat, in den Landtagen, in den Gemeinderäten tätig sind – darin, dass wir dazu beitragen, eine


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