Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 195

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzes­vorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen ge­mäß den Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie ab 1. Juli 2015 ermöglicht.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Arbeitsmarkt­zugang für Asylwerber_innen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten KO Stra­che und weiterer Abgeordneter betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?“

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr einge­schränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Be­schäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit be­grenzt. Aufgrund von Arbeitsmarktprüfungen und anderen bürokratischen Hürden sind diese Möglichkeiten allerdings zu beschränkt. So wird eine Beschäftigungsbewilligung nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt. Das heißt, Asylwerber_innen bekommen die zu besetzende offene Stelle nur nach einem Ersatzkraftverfahren, also wenn dafür weder österreichische Arbeitslose, noch Ausländer_innen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, EU- oder EWR-Bürger_innen mit Ar­beitsmarktzugang, Schweizer_innen oder türkische Assoziationsarbeitnehmer_innen, Ausländer_innen mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang oder Inhaber_innen eines Befreiungsscheins oder einer Arbeitserlaubnis zur Verfügung stehen. Diese Restrik­tionen sind aus vielfacher Sicht zu bekämpfen.

Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikationsver­lust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen, wodurch ihnen ein entsprechendes Selbstwertgefühl und Maß an Selbstbe­stimmung wiedergegeben würde. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung von Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft – dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vorurteile zu unterbinden. Schließlich ist es für Asylwerber_innen selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu wer­den. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Perspek­tivlosigkeit, groß.

Die Debatte um die Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber_innen wird immer stär­ker und führende Gewerkschaftsvertreter_innen, aber auch Menschenrechtsvertre­ter_innen oder AMS-Chef Johannes Kopf sprechen sich klar für eine solche Öffnung aus. Besonders interessant ist hier die Aussage von Gerald Forcher, Vorsitzender der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite