Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 208

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nicht an unseren Staatsgrenzen Halt. Ohne die Zusammenarbeit mit unseren unmittel­baren europäischen Nachbarn wäre eine zeitgemäße polizeiliche Arbeit, Stichwort ho­her Sicherheitsstandard in Österreich, auf allen Ebenen unmöglich.

Mit unseren beiden Nachbarn Slowakei und Italien verbindet Österreich schon seit vie­len Jahren eine erfolgreiche polizeiliche Zusammenarbeit. Das entsprechende Abkom­men mit der Slowakei stammt aus dem Jahr 2004 und umfasste schon in den vergan­genen Jahren gemeinsame Polizeistreifen. Diese werden nun ausgeweitet, und auch die Regelung zur internationalen Korruptionsbekämpfung über den europäischen Haft­befehl wird nun in Verträge aufgenommen. Außerdem werden sich beide Länder in Zu­kunft bei Bedarf – und das ist auch nicht unwichtig – bei gemeinsamen Sportveranstal­tungen bei der Verkehrsregelung unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Abkommen mit Italien stammt aus dem Jahr 1997. Mit dem neuen Abkommen werden die bisherigen Beschränkungen zur grenzüberschreitenden Nacheile, wie es im Gesetzestext heißt, zur grenzüberschrei­tenden Verfolgung aufgehoben.

Nur zur Erinnerung: Während früher flüchtige Verdächtige nur zirka 20 Kilometer auf Autobahnen und 10 Kilometer auf Landesstraßen in dem jeweiligen Hoheitsgebiet des Landes verfolgt werden konnten, bestehen in Zukunft keine zeitlichen und räumlichen Beschränkungen mehr. Auch die Nacheile – sprich: die Verfolgung – auf dem Luftweg ist nunmehr zulässig.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch eine gegenseitige Unterstützung im Bereich der illegalen Einwanderung ist vorgesehen. Bei Bedarf können gemeinsame Zentren zur Erleichterung des Informationsaustausches und zur Unterstützung der zuständigen Be­hörden eingerichtet werden.

In unserer vernetzten globalen Welt hat nicht nur die Kriminalität, sondern auch die Polizeiarbeit längst die Staatsgrenzen überwunden. Mit der Modernisierung der Ab­kommen zur polizeilichen Zusammenarbeit mit der Slowakei und mit Italien tragen wir dieser Tatsache Rechnung. Durch die gemeinsame Arbeit der Kolleginnen und Kolle­gen beiderseits der Grenzen werden wir in Zukunft alle profitieren. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

19.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


19.01.37

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Gerstl, auch wir werden diesen beiden Abkommen natürlich unsere Zustimmung geben, denn die polizeiliche Zusammenarbeit ist mit Sicherheit etwas, was zu begrüßen ist.

Frau Bundesminister, wir hätten aber gerne – und darum habe ich Sie im Ausschuss schon öfter ersucht, als wir dieses Thema behandelt haben – ein bisschen mehr Infor­mation von Ihrer Seite, was die Zusammenarbeit mit Italien betrifft. In der Gemeinde Tarvis in Italien, die spiegelseitig zum Bezirk Villach-Land liegt, ist geplant, ein Identi­fizierungszentrum für Asylwerber zu errichten. Sie haben bisher immer gesagt, derzeit sei Ihnen darüber nichts bekannt. Wir haben Sie jetzt schon dreimal danach gefragt, und ich frage Sie heute wieder: Ist Ihnen das jetzt bekannt?, denn die Frage stellt sich auch deswegen, weil Sie heute in Ihrer Beantwortung der Dringlichen Anfrage auch von einem Migrationsdruck, der zwischen Udine und Villach herrscht, gesprochen ha­ben und davon, dass Asylwerber aus Österreich wieder nach Italien zurückgehen.

Wenn Sie Tarvis kennen, kennen Sie wahrscheinlich auch die grüne Grenze dort, das ist ein Spaziergang, da sind Sie innerhalb von 10 Minuten auf österreichischem Bun-


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