Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 216

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lich eines gefunden; es gibt Museums for Natural History et cetera –: Das kann man schon argumentieren, zumal uns der Herr Minister versichert hat, es kostet nicht mehr Geld. Wie das allerdings bei den Eintrittskarten und den Beschilderungen gehen wird, ob das wirklich so ohne Geld abgehen wird? – Ich weiß es nicht, ich hoffe es. Jeden­falls sind wir da auch dafür, weil eine positive Absicht dahintersteht.

Anders schaut es beim dritten Teil der Gesetzesänderung aus – das wurde heute schon angesprochen –, betreffend die Geschäftsführer-Geschichte. Ich glaube nicht, dass es im § 16 Abs. 1 Ziffer 2 sinnvoll ist, dass man das jetzt umändert in Richtung einer „oder“-Formulierung, einer weichen Regelung, dass man einen oder zwei Ge­schäftsführer bestellen kann – zumal es ja eine Prokuristen-Lösung geben kann oder überhaupt eine ganz klare Regelung, dass ein Mensch dafür verantwortlich sein soll. Hier wittere ich, so wie meine Vorredner auch, unter Umständen Versorgungsjobs oder Proporzsituationen. Dem können wir so nicht zustimmen, daher haben wir da auch ei­ne getrennte Abstimmung verlangt.

Dem nächsten Tagesordnungspunkt, dem Übereinkommen über Maßnahmen zum Ver­bot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kultur­gut, stimmen wir natürlich zu, auch wenn die Zeit dafür schon ein bisschen spät ist. Aber besser spät als gar nicht. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

19.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.28.41

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden eigentlich über zwei Tagesordnungspunkte – diskutiert wurde jetzt am intensivsten über einen dritten. Ich gehe zuerst auf die beiden ein.

Zur Bundesmuseen-Gesetz-Novelle mit drei Punkten. – Der eine Punkt wurde, glaube ich, ohnedies von allen schon durchaus positiv gesehen, nämlich jener, dass wir eine Klarstellung vornehmen, wem geschenkte Kunstgegenstände, Museumsgegenstände gehören. Es hat in der Vergangenheit keine Klarheit gegeben, daher hat es auch bei der Bilanzierung immer wieder Diskussionen gegeben, wie damit umzugehen ist.

Als diese Frage an mich herangetragen wurde, habe ich mit den verschiedenen Betrof­fenen geredet, habe dann mit dem Finanzministerium geredet, habe auch mit dem Rechnungshof geredet. Und das Ergebnis ist jetzt eine ganz pragmatische Lösung: Je nachdem, wem der Schenker es widmet – also ob er es dem Bund widmet oder ob es einzelnen Institutionen, Museen gewidmet wird –, dem soll es auch gehören, dort wird es dann auch bilanziert. Dies alles sozusagen mit dem Hintergrund, möglichst das Ver­mögen des Bundes zu vermehren, weil wir natürlich mehr geschenkt bekommen, wenn der Schenker auch sagen kann, er will, dass das der Albertina oder wem auch immer, welchem Museum auch immer gehört.

Zum zweiten Punkt, der Möglichkeit der Bestellung eines zweiten Geschäftsführers, ei­ner zweiten Geschäftsführerin der Österreichischen Nationalbibliothek: In Wirklichkeit ist es eine Gleichstellung der Regelung, die wir bei allen anderen Institutionen, die vom Bundesmuseen-Gesetz erfasst sind, vorgenommen haben, auch hinsichtlich der Öster­reichischen Nationalbibliothek, also die Möglichkeit, einen oder zwei zu bestellen.

Ich habe auch im Ausschuss argumentiert, warum ich bei den verschiedenen Aus­schreibungen, die vorgenommen wurden, auch dort, wo es bisher nur eine Geschäfts­führerin gegeben hat, eine zweite Person installiert habe. Und wenn – wie Frau Meinl-Reisinger es gemacht hat – das Stichwort „Proporz“ sozusagen sofort in den Mund ge-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite