tige erste Schritt ist vorbildhaft, aber es ist nur ein kleines Vorbild, wenn man so will, weil eben all diese Probleme, die ich schon angesprochen habe, noch gegeben sind.
Nicht zustimmen werden wir dem Bundesbahngesetz, und zwar aus prozeduralen Gründen. Wir halten nicht viel davon, wenn Gesetze in besonderer Eile hier eingebracht werden, ohne irgendeine Möglichkeit, Stellungnahmen der Interessenvertretungen, der Gewerkschaften, der Betroffenen einzuholen. Das war in diesem Fall so. Es konnte im Ausschuss auch nicht ausreichend begründet werden, warum das der Fall war, und deswegen lehnen wir das ab.
Vor diesem Hintergrund: Es ist ein guter erster Schritt gelungen, aber gehen wir gleich schnell weiter, damit alle Eltern in Österreich diesen Baby-Monat nehmen können und nicht nur die, die es sich leisten können, und nicht nur die, die im öffentlichen Dienst sind. (Beifall bei den Grünen.)
20.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert. Er ist somit ordnungsgemäß eingebracht, er ist auch ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (604 d.B.) über die Regierungsvorlage (585 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bundesbezügegesetz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und –hilfeleistungsgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage 585 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Vä-
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