Zu Art 2 Z 59 (§ 169e Abs. 7 GehG):
Durch die Neufassung der Gehaltstabellen im Rahmen der Novelle im Februar 2015 haben sich auch die Vorrückungsbeträge verändert. Das hätte Auswirkungen auf alle Bezüge, die sich nach Vorrückungsbeträgen bemessen, wie insbesondere Funktionsabgeltungen. Daher soll durch entsprechende Übergangsbestimmungen sichergestellt werden, dass diese Abgeltungen und Zulagen für den Übergangszeitraum weiterhin in bisheriger Höhe gebühren (valorisiert mit dem Referenzbetrag).
Zu Art. 2 Z 60 (170a Abs. 3 und 4 GehG) und Art 3 Z 19a (§ 44 VBG):
Die bisherige Formulierung zur Gehaltsvalorisierung in § 170a GehG hat nur die in Euro-Beträgen angeführten Monatsentgelte und Gehälter umfasst. Vertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas II L erhalten aber keine in Euro-Beträgen angeführten Monatsentgelte, sondern eine Jahresentlohnung. Dementsprechend waren sie von der bisherigen Formulierung nicht erfasst. Daher sollen mit 1. März 2015 die Beträge für diese Bedienstetengruppe direkt durch eine neue Tabelle angepasst werden.
§ 170a GehG wird um eine dementsprechende Klarstellung in Abs. 4 ergänzt, Abs. 3 bleibt unverändert.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
20.50
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich mich als Erstes einmal bei zwei Gruppen bedanken. Die erste Gruppe sind die Eisenbahner – 40 000 Eisenbahner, 10 000 vom ausführenden Betriebsdienst.
Gleichzeitig möchte ich mich auch bei den Damen und Herren der Dienstrechtssektion bedanken. Warum bei dieser Sektion? – Bewusst oder unbewusst wurde mit dem Ausdruck „Husch-Pfusch-Lösung“ – der Kollege Pendl hat das erwähnt – ein bisschen unterstellt, diese Beamten hätten nicht gut gearbeitet. Das glaube ich nicht. Das sind brave Beamte, die ordentlich machen, was ihnen als Vorgabe gesetzt wird – die Vorgabe ist allerdings eine politische. Diese Damen und Herren gehen mit der Abarbeitung von Gesetzestexten so weit, wie sie glauben, im Rahmen des Dienstrechtes gehen zu können. Wenn der politische Kopf, der eigentlich der verantwortliche ist, mehr möchte, dann hören sie auf.
Das heißt, wenn wir heute – und schon im Ausschuss – Abänderungsanträge en masse haben, dann bin ich nicht so weit, von einer Husch-Pfusch-Lösung zu sprechen, sondern dann sage ich, das ist Absicht. Da wurde mit Absicht die Beamtenschaft bis zum Gehtnichtmehr ausgereizt. (Beifall bei der FPÖ.)
Und warum machen wir das Ganze? – Von der ÖVP-Seite habe ich das Wort „Kostenneutralität“ gehört, es werde niemand einen Nachteil erleiden. Was machen wir denn wirklich? – Wir gehen von der einen Diskriminierung, die per Gerichtsurteil aufgehoben wurde, zur anderen Diskriminierung über. Natürlich wären diese ganzen Prozesse nicht möglich gewesen, wenn nicht die Gewerkschaft entsprechend unterstützt hätte, und der Gewerkschaft gehört auch ein entsprechender Dank, nur vermisse ich den Aufschrei beim neuen Dienstrecht.
Natürlich kann man jetzt sagen, die Gewerkschaft ist derzeit auf anderen Feldern unterwegs – sei es bei den Steiermärkischen Landesbahnen, möglicherweise gibt es auch irgendwelche Privatfehden von Gewerkschaftsvorsitzenden –, aber trotzdem ist dieses
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