Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 106

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Am danach folgenden Text stimmt alles, dem können wir natürlich voll zustimmen, aber das ist ein Text, den er auf Punkt und Beistrich von der Homepage des Österreichi­schen Roten Kreuzes übernommen hat. Den hat er da eingefügt, damit er mit seinen Forderungen kommen kann. Ich habe mir das angeschaut: auf Punkt und Beistrich ein Text von der Homepage des Österreichischen Roten Kreuzes.

Aber was ist das Ziel dieses Antrages, meine Damen und Herren? – Ziel des Antrages wäre an und für sich eine Reduzierung von Herz-Kreislauf-Stillständen in Notsitua­tionen durch wirklich gut ausgebildete Ersthelfer. Grundsätzlich ist so eine Maßnahme, also wenn man so etwas macht, zu begrüßen, aber was bedeutet dieser Antrag in der Praxis? Dieser zielt ja darauf ab, diese Ausbildung für Kinder ab zwölf Jahren zu ma­chen. Was bedeutet also solch eine Maßnahme in der Praxis?

In Österreich gibt es ja die Verpflichtung, nach seinen persönlichen Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten. Das kann bedeuten, dass, wenn man keine Ausbildung hat, man zum Telefon greift und die Rettung anruft. Wenn man aber regelmäßige verpflichtende Re­animationskurse hat, dann besteht auch die Verpflichtung, Reanimation durchzuführen, meine Damen und Herren.

Was heißt es denn, Reanimation durchzuführen? – Ich war selbst sehr, sehr viele Jah­re Sanitäter, und wenn man in die Situation kommt, Reanimation leisten zu müssen, steht man unter einer extremen psychischen und physischen Anspannung –psychisch deswegen, weil man unter enormem Druck steht, in diesem Augenblick alles richtig zu machen, um ein Leben zu retten.

Wenn man dieses Leben nicht retten kann, weil es vielleicht zu spät war, weil man viel­leicht zu spät hingekommen ist, dann stellt man sich sehr lange permanent immer die Frage: Habe ich alles richtig gemacht? Hat alles funktioniert, was ich dort gemacht ha­be? – Der Antrag des Kollegen Franz zielt nun darauf ab, dass sich auch zwölfjährige Kinder diese Fragen stellen, wenn sie in die Situation kommen.

Meine Damen und Herren, wissen Sie, was es physisch bedeutet, Reanimation zu leis­ten? Man muss einen Brustkorb drei bis vier Zentimeter hinunterdrücken, und das mi­nutenlang, vielleicht eine Viertelstunde, 20 Minuten – da bekommt man als Ersthelfer Werte wie ein Hochleistungssportler, und das will man einem zwölfjährigen Kind zumu­ten?

Genau diese Gründe sind es, warum das einem Kind nicht zumutbar ist und wir diesen Antrag auch ablehnen. Ich denke, das Österreichische Jungendrotkreuz bietet wirklich altersgerechte Kurse an den Schulen an. Diese Kurse sind ausreichend, dabei soll es bleiben.

Ich habe mir die Anträge des Kollegen Franz angeschaut: Er hat denselben Antrag schon im April 2014 gestellt, aber da hat er noch die Reanimationskurse für zehnjäh­rige Kinder gefordert. Das haben wir im Ausschuss gleich abgelehnt – jetzt hat er es eben für zwölfjährige Kinder gefordert.

Ich bin gespannt, ob ihm das jetzt in der neuen Fraktion vergeht, denn ich denke, dort wird man etwas vernünftiger sein und ihn diese Anträge nicht stellen lassen, sonst ist damit zu rechnen, dass er in einem Jahr mit demselben Antrag für 14-jährige Kinder hier ist. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grillitsch. –Bitte.

 


13.15.00

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Endlich können wir über Bürokratieabbau und Verwaltungsver-


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