Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 168

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Berechtigterweise wird immer die Kompetenzzersplitterung zwischen den Gebietskör­perschaften angesprochen. Auch da sehen wir Handlungsbedarf, aber insgesamt sind diese Programme sehr richtig.

Ich halte auch die ÖVP-Position, in dieser Frage in der Mitte zu stehen, für ganz richtig. Ich denke, auf der einen Seite wird grenzenlose Zuwanderung nicht möglich sein, auf der anderen Seite ist es aber auch nicht die richtige Antwort, die Grenzbalken dichtzu­machen. Die Position in der Mitte ist die richtige, und die werden wir auch in Zukunft vertreten. Ich denke, das Brückenbauen soll einfach noch stärker in unseren Köpfen stattfinden, dann werden wir auch diese Herausforderungen lösen können. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.50


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. Ich stelle Ihnen 3 Minuten Redezeit ein. – Bitte. (Abg. Kumpitsch be­gibt sich zum Rednerpult und schenkt sich ein Glas Wasser ein. Abg. Cap: Prost! Abg. Kumpitsch: Danke!)

 


16.50.58

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie und vor den Fernsehern! Es ist mir eine Ehre, heute hier sprechen zu dürfen. Da es meine erste Rede ist (Abg. Kopf: Herzlich willkommen!), möchte ich mich bei euch kurz vorstellen.

Mein Name ist Günther Kumpitsch, ich komme aus der Steiermark, aus dem Bezirk Graz-Umgebung, und ich bin im Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Steiermark als Jurist tätig. Schon aus diesem Grund sind mir die Sicherheit unserer Bevölkerung, aber auch die Arbeitsbedingungen unserer Polizistinnen und Polizisten sehr viel wert. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Nachbaur.)

Mein Thema heute ist der Personaleinsatz und die Vorgehensweise der Polizei bei Dienstzuteilungen; das hat auch meine Vorvorrednerin, Frau Abgeordnete Ruth Be­cher, angesprochen. Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht vom 6. Juni 2013, dass das Bundesministerium für Inneres über keine definierten Kriterien für die Festle­gung der Personalstände verfüge. Die Personalausstattung sei einfach historisch ge­wachsen. Er empfahl dem Bundesministerium die Festlegung nachvollziehbarer und verbindlicher Kriterien für die Personalausstattung – bei der Exekutive zum Beispiel, in­dem man das Verhältnis von Straftaten und Einwohnerzahl vergleicht und auch andere Kriterien dazu nimmt.

Insbesondere fiel dem Rechnungshof auf, dass sich das Bundesministerium zur Auf­stockung des erforderlichen Personalstandes des Instruments der Dienstzuteilungen bediente. Der Gesetzgeber hat aber ein klares Bild von Dienstzuteilungen, nämlich als vorübergehende Maßnahme. Immer dort, wo Not am Mann ist oder es aus systemi­schen Gründen nicht anders möglich ist, sollte man mit Dienstzuteilungen vorgehen. Tatsächlich aber dauerten Dienstzuteilungen laut Zahlen aus dem Jahr 2012 zwischen drei und sieben Jahre, in Einzelfällen sogar bis zu 20 Jahre.

Tatsache ist, dass der finanzielle Aufwand an Dienstzuteilungsgebühren in den Jah-
ren 2007 bis 2011 durchschnittlich 10 Millionen € betrug – also keine Kleinigkeit. Zwei Jahre nach dieser Kritik zeigt sich, dass nach wie vor dringender Handlungsbedarf be­steht. Es ist eine Frage des Standpunktes oder der Sichtweise, ob die in den vergange­nen Jahren vorgenommenen Schließungen von Polizeidienststellen einer Systeman­passung dienten oder als reiner sicherheitspolitischer Kahlschlag zu werten sind. (Bei­fall bei der FPÖ.)

 


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