Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 222

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sprechende Beschwerden bei der Volksanwaltschaft vorliegen, wir davon aber im letzt­jährigen Bericht der Volksanwaltschaft kaum etwas erfahren, dann wird es für mich Zeit, dem dafür verantwortlichen Volksanwalt im entsprechenden Ausschuss einige Fra­gen zu stellen. Und wenn ich ihn dann zum Beispiel frage, wie viele berechtigte – nur die berechtigten! – Beschwerden es im Zusammenhang mit der Polizei gegeben hat, dann sagt mir der Volksanwalt, er weiß es nicht. (Abg. Schimanek: Aber er wird es nachreichen, hat er gesagt!) Es ist egal, er weiß es nicht. – Ich habe es gewusst, und ich habe es ihm gesagt. Ich habe ihm gesagt, es sind 181. (Abg. Schimanek: Er hat gesagt, er wird es nachreichen! – Also das ist aber jetzt schon !) – Frau Vorsitzende, Sie können dann ohnedies etwas sagen.

Dann habe ich ihn ersucht, mir und uns von den härtesten Fällen ein bisschen etwas zu berichten. Und der Volksanwalt Fichtenbauer hat uns dann von einem abgewiese­nen, sehr lächerlichen Fall berichtet, wo nämlich ein betrunkener Radfahrer in Kärnten gegen sein Strafmandat protestiert hat.

Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist eine Missachtung des Parlaments. Es ist auch eine Missachtung der Aufgaben der Volksanwaltschaft. Und deswegen sind wir der An­sicht, dass das Interpellationsrecht, das Fragerecht gegenüber den Volksanwältinnen und Volksanwälten sehr wohl etwas ganz Wichtiges ist, um nämlich ein bisschen mehr Transparenz in die Gebarung dieses Organs, dieses Parlaments hineinzubringen. Und ich kann überhaupt nicht verstehen, warum es überhaupt auch nur ein einziges Argu­ment dagegen geben könnte. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

19.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1141/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

19.57.0521. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 (WKG) geändert wird (1149/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Schließlich kommen wir zum 21. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


19.57.18

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Stel­len Sie sich einmal folgende Zeitungsmeldung vor: „WKO präsentiert 308-Millionen-Ent­lastungspaket für die Wirtschaft“! – Das ist eigentlich der Hintergedanke des Antrags, weil ich die Kammerumlage II zum Thema machen möchte, die in den siebziger Jahren als Provisorium eingeführt wurde, nach wie vor existiert und nach wie vor jedes Jahr eine Belastung in Höhe von 308 Millionen € für die österreichische Wirtschaft darstellt.

Die Kammerumlage II ist – für diejenigen, die sich vielleicht noch nicht so sehr damit befasst haben – vom Lohn abhängig, beläuft sich auf einen bestimmten Prozentsatz davon, der an das Finanzamt abgeführt und an die Wirtschaftskammer weitergereicht wird. Sie ist also im Endeffekt eine Abgabe auf Dienstverhältnisse, also quasi eine Ab­gabe auf Arbeitsplätze, und das sind ganz klar Lohnnebenkosten. Und deswegen wol­len wir das auch zum Thema machen.

 


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