Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 20

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Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Herr Abge­ordneter, ich bedanke mich auch für diese Frage. Wir haben ja schon Anfang März eine eigene ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Soldatendienstrecht ein­ge­setzt. Ich darf dazu sagen, dass das Ziel für mich klar und deutlich darin besteht, dass wir den Soldatenberuf attraktiver gestalten, und zwar sowohl für Frauen als auch für Männer. Ich freue mich, dass diese Arbeitsgruppe einen ersten, sehr wichtigen Schritt geschafft hat, der erst kürzlich im Nationalrat und Bundesrat durch den Be­schluss der Dienstrechts-Novelle 2015 umgesetzt wurde.

Mir waren in diesem Zusammenhang insbesondere die Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit, aber darüber hinaus natürlich auch Novellierungen im Bereich der Verwendungsgruppen ein großes Anliegen. Wir sind in diesem Zusammenhang meines Erachtens keinesfalls am Ziel angelangt. Inso­fern arbeiten wir auch an einem nächsten Schritt, und ich hoffe, dass in diesem Zusam­menhang im Jahr 2015 noch Schritte gelingen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Alm.

 


Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Nach der intensiven Befragung durch Kollegen Pendl bleibt mir ja fast nichts mehr übrig, aber einen der Kernpunkte der Wehrdienstreform möchte ich noch ansprechen, und zwar die Wahl­module. Die Grundwehrdiener haben ja die Möglichkeit, ein solches Modul zu wählen und sich in einem Gebiet zu vertiefen. Das ist interessant, aber das ist ja kein Selbstzweck, sondern auch eine Vorbereitung zur Funktion in der Miliz.

Daher meine Frage: Inwieweit wird die Absolvierung der gewählten Spezialisierungs­module in der späteren Beorderung in eine Milizfunktion berücksichtigt?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Ich bedanke mich für diese Zusatzfrage und freue mich auch, dass die Wahlmodule und Pflicht­module als Teil des neuen, attraktiven Grundwehrdienstes noch einmal angesprochen werden.

Mir ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig, dass wir auch die Neigungen und Fähigkeiten der jungen Burschen, die sie im Vorfeld, bevor sie zum Bundesheer und zum Grundwehrdienst kommen, erwerben, adäquat berücksichtigen und mitverwenden können. Es ist völlig klar, dass wir im Zusammenhang mit der Miliz alle Schritte unter­nehmen, um im Idealfall nicht nur die Ziele, die wir uns mit der Milizreform gesetzt haben, umzusetzen, sondern über die Attraktivierung des Grundwehrdienstes auch ein schlüssiges Konzept für den personellen Aufwuchs bei der Aufstellung der Miliz einfließen zu lassen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur 2. Anfrage. Fragesteller: Herr Abgeord­neter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen, Herr Minister!

Mit dem Strukturanpassungspaket 2018 soll ja auch eine klare Stärkung der Miliz ver­bunden sein. So sollen bis 2018 vorerst zwölf zusätzliche Kompanien im Bereich der Miliz aufgestellt werden. Langfristig haben Sie sogar bis zu 28 zusätzliche Kom­panien in Aussicht gestellt.

Herr Minister, meine Frage ganz konkret zu diesen zwölf zusätzlichen Kompanien ab 2018:

 


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