Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 21

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„An welchen Bundesheer-Standorten sollen die 12 Milizkompanien ab 2018 in welcher Stärke und Ausrüstung angesiedelt sein?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich auch für diese Frage. Sie wissen, ich habe mich auch schon im Zusammenhang mit der Attraktivierung des Grundwehr­dienstes klar und deutlich für die Stärkung der Miliz eingesetzt. Insofern ist es schlüssig und konsequent, dass wir mit dem Konzept Miliz Neu diesen Weg weiterverfolgen.

Die selbständig strukturierte Miliz wird einen klaren Grundauftrag erhalten. Dabei liegt der Schwerpunkt im Schutz kritischer Infrastruktur. Es handelt sich dabei meines Erachtens um die Lebensadern der Republik. Wir reden in diesem Zusammenhang von Straßenverkehrsknotenpunkten, von Bahnhöfen, von Stromversorgungsnetzen und Wasserversorgungsnetzen. Die Verbände werden entsprechend ihrem Grundauftrag mit infanteristischer Ausrüstung ausgestattet. Die Stärke der von Ihnen ange­sproche­nen zusätzlichen 12 Milizkompanien bis 2018 beträgt rund 200 Männer und Frauen.

Ich darf in diesem Zusammenhang folgende Standortaufteilung mitteilen: Wien – 3 Kom­panien, Niederösterreich – 3 Kompanien, Oberösterreich – 1 Kompanie, Steier­mark – 1 Kompanie, Tirol – 1 Kompanie, Kärnten – 2 Kompanien und Salzburg – 1 Kompanie.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Minister, der von Ihnen be­schriebene und geplante Aufwuchs der Miliz – da sind wir uns, glaube ich, einig – kann nur dann funktionieren, wenn es auch genügend Grundwehrdiener gibt, von denen sich, als zweite Voraussetzung, wiederum genügend freiwillig zur Miliz melden. Daher ist für das Funktionieren dieses Projektes aus meiner Sicht – ich glaube, auch da sind wir uns einig – wohl auch die beschlossene Attraktivierung des Grundwehrdienstes eine Grundvoraussetzung. Dem Vernehmen nach gibt es aber auch bei dieser Attrak­tivierung deutliche Schwierigkeiten.

Meine Frage nun: Warum gibt es den im Bericht zur Wehrdienstreform festge­schriebenen Evaluierungsbericht zur Wehrdienstreform, der ja schon Ende 2014 hätte kommen sollen, immer noch nicht?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Ich bedanke mich auch für diese Zusatzfrage.

Einerseits zum Inhaltlichen, zweitens eine kurze Anmerkung zum Formellen: Ja, ich teile Ihre Einschätzung, dass ein attraktiver Grundwehrdienst für das Rekrutieren, für den personellen Aufwuchs der Miliz, den wir in diesem Zusammenhang verfolgen, ein wichtiger Beitrag und Meilenstein ist. Daher bemühe ich mich, trotz angespannter Bud­get­situation die Vereinbarung vollinhaltlich umzusetzen, also im Idealfall alle 180 Ein­zel­maßnahmen umzusetzen.

Ich sage in diesem Zusammenhang auch ganz offen: Das ist keine einfache Aufgabe, aber 2015 haben wir uns darauf verständigt, dass wir den Grundwehrdienern rund 30 Millionen € mittels einer Rücklagenauflösung zuführen können, daher sollte das meines Erachtens 2015 möglich sein. In diesem Zusammenhang gibt es viele Elemente, die zur Attraktivierung beitragen, auch die Information, wie das mit der Miliz Neu aussieht, an die Rekruten zum erstmaligen Einrücken.

 


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