Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 100

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Die Einsehbarkeit von Daten, die von der öffentlichen Hand finanziert werden, soll auch gegeben sein. Wichtig ist allerdings, dass so ein Gesetz nicht nur existiert, sondern dass es auch exekutiert wird, dass damit auch etwas passiert. Das ist teilweise nur in bescheidenen Ansätzen so.

Es gibt beispielsweise das Portal data.gv.at, die Open-Data-Sammlung der Regierung. Diesbezüglich möchte ich dem Herrn Minister einen Hinweis geben, dass da vielleicht noch ein bisschen Potenzial versteckt ist: Es gibt nämlich vom Wirtschaftsministerium nur einen einzigen Datensatz, der dort veröffentlicht wurde im Jahr 2012, nämlich die erteilten Lehrbefugnisse, die Habilitationen aus dem Jahr 2010. Ich glaube nicht, dass das der einzige Datensatz ist, den das Wirtschaftsministerium im Sinne eines Open-Data-Ansatzes veröffentlichen kann. Da gibt es sicher noch mehr.

Das heißt, der Zugriff auf diese Information muss auch tatsächlich gepflegt werden. Dabei geht es nicht nur um das aktive Bereitstellen von Information, sondern auch um die Anfrage nach Information im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes – über das wir noch immer diskutieren –, die natürlich ebenfalls gewährleistet sein muss. Ehr­lich gesagt verstehe ich nicht, warum dieses Informationsfreiheitsgesetz nicht schon beschlossen ist. Es gibt diesbezüglich nur noch wenige Streitpunkte, die im Raum stehen. Es geht dabei um eine bundesweit einheitliche Regelung, es geht um einen Informationsbeauftragten, der auch in der Datenschutzbehörde angesiedelt sein könnte, und es gibt keinen vernünftigen Grund, warum man sich auf diese Punkte nicht einigen kann (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen) und warum diesbe­züglich auch ein entsprechendes Hearing im Ausschuss verweigert wird. Das scheint im Moment ja gerade in Mode zu sein.

Interessant ist auch, dass Gesetze, die zu mehr Transparenz führen, besonders lange brauchen, um durch das Parlament zu kommen, während Gesetze, die zu mehr Über­wachung führen, dieses sehr schnell passieren, siehe Staatsschutzgesetz. – Ja, beim Überwachen ist die Regierung fleißig, aber wenn es darum geht zu informieren, leider eher faul. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kuzdas. – Bitte.

 


13.40.17

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die drei Punkte, die wir jetzt diskutieren, sind offensichtlich Konsensmaterie, es sind lauter Pro-Redner zu Wort gemeldet. Vielleicht ein paar Worte zum Informationsweiterverwendungsgesetz. Das ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, um öffentliche Dokumente auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies trägt zu erhöhter Transparenz und zu einer besseren Informationsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger bei; also ein Beitrag für einen transparenten Staat. Inhaltlich wurde es von den Vorrednern schon dargestellt.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch einen Blick darauf werfen, wie „abgesandelt“ unsere Wirtschaft ist und woher dieser Befund kommt. Einen nicht unwesentlichen Beitrag zu diesem Befund leisten internationale Standortvergleiche, nämlich die Flagg­schiffe Global Competitiveness Index vom World Economic Forum und der World Com­petitiveness Scoreboard vom International Institute for Management Development. Diese versuchen aufgrund von zahlreichen Indikatoren, quer durch den wirtschaftsrele­van­ten Gemüsegarten die Wettbewerbsfähigkeit zu erfassen und dann die Staaten zu vergleichen.

 


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