Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 191

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Ich bin der Ansicht, dieses Werk – dieser Bericht der Volksanwaltschaft – ist ein gutes Werk, und wir sollten diesem Bericht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. – Bitte.

 


18.59.49

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren VolksanwältInnen! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ich bin der Volksanwaltschaft und auch den Kommissionen sehr dankbar für ihre wichtige menschenrechtliche Arbeit, durch die OPCAT wirklich mit Leben erfüllt wird, mit Praxis erfüllt wird.

Wenn man uns zum Beispiel – ich glaube, es war die Kommission 6 – darauf hinweist, dass bei Kindern und Jugendlichen, die mit geistigen Behinderungen oder psychischen Krankheiten leben, sehr oft altersuntypische Freiheitsbeschränkungen festgestellt werden, indem sie an Sesseln oder in Rollstühlen fixiert werden, die sie alleine nicht verlassen können, sie sich auch tagsüber in Gitterbetten aufhalten müssen, Türen mit Gattern verschlossen werden, dann ist das zweifellos eine menschenrechtswidrige Behandlung von jungen Menschen mit Behinderung.

Ebenso macht uns die Volksanwaltschaft zu Recht darauf aufmerksam, dass auch der Zugang zum Recht und der Rechtsschutz für diese Jugendlichen sehr willkürlich ist. Je nachdem, wo sie untergebracht sind, gilt für sie das Heimaufenthaltsgesetz oder es gilt nicht. Meiner Meinung nach ist die Anregung – sich das anzuschauen, das zu novel­lieren und zu klären, dass für alle jungen Menschen, die in Heimen untergebracht sind, die gleichen Rechte gelten – ein wichtiger Fingerzeig, dem wir auch nachkommen sollten, um die Situation für diese jungen Menschen zu verbessern.

Im Übrigen und weil wir am Ende der Debatte diesen Antrag bezüglich Ehe für alle abstimmen: Ich bin meinem Klubobmann für seine Wortmeldung sehr dankbar, ich sehe das zu 100 Prozent genauso wie er. Ich möchte vielleicht noch einen Aspekt ergänzen, auch durchaus im Lichte der Frage nach den Menschenrechten.

Ich bin davon überzeugt, dass es ein Menschenrecht ist, mit einem Menschen zusam­men leben zu können, eine Familie gründen zu können und auch heiraten zu können, wenn man das will, und zwar vollkommen unabhängig davon, welches Geschlecht die beiden Partner oder Partnerinnen haben.

Ich finde dieses Verhindern, ehrlich gesagt, aus mehreren Gründen genant: Nicht nur, weil dies an sich rückständig ist und der Wille von 83 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher – und ja, auch die im Gemeindebau sehen das im Übrigen so – nicht respektiert wird. Ich finde dieses Verhindern des Öffnens der Ehe für alle auch aus einem anderen Grund, aus einem rein parlamentarischen Grund genant.

Ich schätze Helmut Graupner über alles, ich bin Mitglied im Beirat des Rechtskomitees Lambda. Ich bewundere die Arbeit, die er macht. Aber, ehrlich gesagt, habe ich es satt, dass wir als österreichisches Parlament immer darauf warten müssen, dass der Helmut Graupner beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder beim EuGH Prozesse gewinnt und internationale Gerichte uns dann völkerrechtlich vorschreiben, dass wir Gesetze ändern müssen, obwohl ohnehin klar ist, dass wir gesetzlich etwas tun müssen, um Ungleichbehandlungen abzustellen (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie bei den Grünen), dass wir gesetzlich etwas ändern müssen, weil es einfach menschenrechtlich untragbar ist, weil es gleichbehandlungsmäßig untragbar ist und weil es im 21. Jahrhundert untragbar ist, so etwas weiterhin zu vertreten und manchen Liebenden die Ehe vorzuenthalten.

 


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